Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  136.  827

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1916.

Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  5.  September  1916.

T.  Abteilung.

Inhalt.

(1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Web-,
Wirk=  und  Strickwaren.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Verbot  des
Verkaufs  von  Goldwaren  an  Kriegs=  und  Zivilgefangene.  (3)  Bekanntmachung
  zur  Abänderung  der  Verordnung  des  stellvertretenden  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona,  betreffend  den  Ausschank
und  Handel  mit  Alkohol,  vom  31.  Oktober  1915.  (4)  Bekanntmachung,
betreffend  Ausfuhr  von  Pferden.  (5)  Bekanntmachung,  betreffend  Gewährung
  von  Gehaltsvorschüssen  an  die  Beamten  der  landesherrlichen
Verwaltung  zur  Erwerbung  von  Schuldverschreibungen  der  fünften
Deutschen  Kriegsanleihe.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  August  1916,  betreffend  die  Regelung  des  Verkehrs
  mit  Web-,  Wirk=  und  Strickwaren.
Nachstehende  Erläuterung  IV  der  Reichsbekleidungsstelle  zur  Verordnung  des
Bundesrats  vom  10.  Juni  1916  und  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers
vom  10.  Juni  1916,  betreffend  die  Regelung  des  Verkehrs  mit  Web-,  Wirk=  und
Strickwaren  und  die  hiervon  ausgeschlossenen  Gegenstände,  wird  hiermit  zur
allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  31.  August  1916.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.

L.  v.  Meerheimb.