Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  141.  362

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  8.  September  1916.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Anschließung  der  Behörden,  Anstalten  usw.
an  den  Scheck=  und  Uberweisungsverkehr  der  Banken.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  Höchstpreise  für  Bastfaserabfälle.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  Allodifizierung  des  Lehngutes  Groß  Nieköhr,
A.  Gnoien.

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  August  1916,  betreffend  Anschließung  der  Behörden,
  Anstalten  usm.  ön  den  Scheck=  und  überweisungsverkehr  der  Banken.

Zur  Förderung  des  bargeldlosen  Zahlungsverkehrs  werden  für  die  landesherrlichen
  Behörden,  Anstalten  usw.,  mit  Ausnahme  der  Eisenbahnverwaltung,  folgende
  Bestimmungen  erlassen:

1.  Jede  Behörde,  Anstalt  usw  .  hat  für  ihre  Kassen,  sofern  der  Verkehr  nicht
ganz  untergeordneter  Art  ist,  bei  einer  in  Mecklenburg  ansässigen  Bank  ein
zusenhes  roffnen  Lrssen  Di-  Wahl  der  Bank  bleibt  der  Behörde,

nstalt  usw.  überlassen,  bedarf  jedoch  der  vorher  einzuholenden  Ge  i  ·
des  vorgesetzten  Ministeriums.  zuh  en  nehmiguns

2.  Die  Behörden,  Anstalten  usw.  haben  sich  von  der  Bank  ein  Konto

ie  S  »  gegenbuch
  aushändigen  zu  lassen  und  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  in  dieses  Buch  eaule
das  Konto  betreffenden  Gut=  und  Lastschriften  pünktlich  und  richtig  eingetragen
werden.

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