Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  17.  1917.  111

7.

#  «  itt  mi  «-  ki  die  Stelle  der  Be-Diese

  Bekanntmachung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  an
Lunutnnheng  über  die  Einrichtung  einer  Überwachungsstelle  für  Seemuschen  vom
16.  November  1916  (Reichsanzeiger  Nr.  273).  Die  bisherigen  Mitglieder  des  Verwaltungsausschusses

  bleiben  im  Amte.
Berlin,  den  27.  Januar  1917.

Der  Präsident  des  Kriegsernährungsamts.
v.  Batocki.

 

(2)  Bekanntmachung  vom  2.  Februar  1917,  betreffend  die  Verwertung  notgeschlachteter
  Tiere.

Nachstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu
Schwerin  vom  24.  Januar  1917  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Die  in  dieser  Bekanntmachung  enthaltenen  Bestimmungen,  welche  Vorschriften
  der  Bekanntmachung  des  unterzeichneten  Ministeriums  vom  23.  September
  1916  —  Rbl.  Nr.  150  —  abändern,  werden  hiermit  genehmigt.

Schwerin,  den  2.  Februar  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Belianntmachung
vom  24.  Januar  1917,  betreffend  Verwertung  notgeschlachteter  Tiere.

Auf  Grund  der  Bundesratsverordnung  vom  25.  September  /4.  November  1915
bezw.  6.  Juli  1916  über  die  Errichtung  von  Preisprüfungsstellen  und  die  Versergung
regelung  und  der  dazu  ergangenen  Ausführungsbekanntmachungen  sowie  auf  Grund
der  Bekanntmachung  vom  8.  September  1916,  betreffend  die  Landesfleischstelle  —  Rol
Nr.  143  —  und  der  Ziffern  21  und  22  der  Bekanntmachung  vom  23.  September  1916

zur  Ausführung  der  Bundesratsverordnung  über  *  .  8
wird  folgendes  angeordnet:  ordnung  über  Fleischversorgung  Rbl.  Nr.  150  —

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