Nr. 18.
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 3. Februar 1917.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Beschränkung des Verkaufs von Feuerwerkskörpern
und Spielwaren. (2) Bekanntmachung, betreffend Asbest.
(3) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung der Carl
Bolbrüggeschen Stiftung zu Grabow.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 31. Januar 1917, betreffend Beschränkung des Verkaufs
von Feuerwerkskörpern und Spielwaren.
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona wird unter Hinweis auf die Verordnung vom
30. September 1905, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen (Rbl. Nr. 28),
hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. «
Schwerin, den 31. Januar 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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