Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

222  Nr.  33.  1917.

ç  8  2.
Die  Strafbestimmungen  im  §  3  der  Bekanntmachung  vom  2.  September  1916
finden  auch  auf  Ubertretungen  des  vorstehenden  Verbots  Anwendung.

83.
Diese  Bestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Berlin,  den  2.  Februar  1917.

Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst.
von  Tilly.

()  Bekanntmachung  vom  21.  Februar  1917,  betreffend  Abänderung  der
landesherrlichen  Genehmigung  zur  Versorgung  des  Westens  des  Großherzogtums
  mit  elektrischem  Strom  (Bekanntmachung  vom  6.  Mai  1915,  Röl.  Nr.  78).
Das  unterzeichnete  Ministerium  bringt  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis,
daß  an  die  Aktiengesellschaft  „Siemens"  Elektrische  Betriebe  zu  Berlin-Siemensstadt
  zur  Abänderung  der  ihr  erteilten  Landesherrlichen  Genehmigung  zur  Versorgung
  des  Westens  des  Großherzogtums  mit  elektrischem  Strom  (Bekanntmachung
  vom  6.  Mai  1915  —  Rbl.  Nr.  78  —)  der  in  der  Anlage  abgedruckte
Erlaß  ergangen  ist.
Die  Aktiengesellschaft  „Siemens“  Elektrische  Betriebe  hat  die  Bestimmungen
  dieses  Erlasses  als  für  sie  bindend  anerkannt.
Schwerin,  den  21.  Februar  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Anlage.

G.-Nr.  43  182.  Schwerin,  den  20.  Januar  1917.

Die  der  Aktiengesellschaft  „Siemens“  Elektrische  Betriebe  unterm  5.  Januar  1915
erteilte  landesherrliche  Genehmigung  zur  Versorgung  des  Westens  des  Großherzogtums
mit  elektrischem  Strom  wird  hierdurch  in  nachfolgenden  Punkten  abgeändert:

I.  Zur  landesherrlichen  Genehmigung.  gus

1.  Zi  8  2)  erhält  folgenden  Zusatz:
Ziffer  56  erbes  lalge  etwa  zu  errichtenden  Hauptumformerstelle  sind
dem  Großherzoglichen  Ministerium  des  Innern  zur  landespolizeilichen  Genehmigung
  einzureichen."

2.  In  Ziffer  10  G  3)  werden  die  Worte:
„welche  von  Mölln  nach  Parchim  verläuft"
ersetzt  durch: