Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

782  Nr.  109  1917.

a)  bei  frachtfreier  Lieferung  nicht  chemisch  reiner  Salzsäure  (Reinheitsgrade  1
elgrachteer  we  chemisch  ösäure  (Reinheitsgrade  1,
b)  bei  Lieferung  von  chemisch  reiner  Salzsäure  (Reinheitsgrad  4  §  11)  die
tatsächlich  erwachsenen  Kosten  an  Fracht  und  Rollgeld  zuzüglich  100  A
für  je  100  kg  verladenes  Säuregewicht  unter  gleichzeitiger  Ubernahme  der  Bruchgefahr
  über  den  Höchstpreis  hinaus  berechnen.

5"  14.
Ausnahme  von  den  Höchstpreisen.
Anträge  auf  Bewilligung  von  Ausnahmen  von  den  Hoöchstpreisen  sind  an  die

Chemische.  Abteilung  des  Königlich  Preußischen  Kriegsministeriums  zu  richten.  Die
Entscheidung  bleibt  dem  zuständigen  Militärbefehlshaber  vorbehalten.

Ws  15.

Anfragen  und  Anträge.

Die  nach  §  4  erforderlichen  Anträge  auf  Ausfertigung  von  Erlaubnisscheinen  sind
bei  dem  zuständigen  Vertrauensmann  der  Kriegschemikalien  Aktiengesellschaft  für  die
Stoffgattung  Salzsäure  auf  besonderem  bei  dem  zuständigen  Vertrauensmann  erhältlichen
  Vordruck  einzureichen.  ⅜

Zuständig  sind  bis  auf  weiteres  für  Entgegennahme  der  Anträge  auf  Freigabe
von  Salzsäure  für:  4
Chemische  und  pharmazen=  Der  Vertrauensmann  der  Dr.-Ing.  h.  c.  Plieninger,

tische  Produkte  jeder  ADrt  Hauptgruppe  1  (82  1)  Berlin  W.  8,  Kanonierstraße

  45
Bearbeitung  metallischer  Der  Vertrauensmann  der  Generaldirektor  Winkler  und
Oberflächen  Hauptgruppe  II  (82  II)  Alfred  Vorster,  Berlin

W.  50,  Markgrafenstr.  46

Nahrungs=  und  Futter=  Der  Vertrauensmann  der  Direktor  Dr.  Preißler,
mitt  Hauptgruppe  III  (82III)  Berlin  W.62,  Kleiststr.  32

In  vorstehendem  nicht  ge-Der  Vertrauensmann  der  Dr.-Ing.  h.  c.  Plieninger,
nannte  Zwecke  Hauptgruppe  IV  (S82IV)  Berlin  W.  8,  Kanonierstraße
  45.  ·
Die  Erlaubnisscheine  werden  in  der  Regel  für  eine  Gültigkeitsdauer  von  einem
Monat  ausgestellt.  Die  Anträge  müssen  bis  zum  8.  des  dem  Verbrauchsmonat  vorangehenden
  Monats,  erstmalig  bis  zum  8.  Juli  1917,  dem  zuständigen  Vertrauensmann
vorliegen.
Allgemeine  Anfragen,  welche  die  vorliegende  Bekanntmachung  betreffen,  sind  zu
richten  an  die  Chemische  Abteilung  des  Königlich  Preußischen  Kriegönumnifteriurs,
Berlin  W.  66,  Leipziger  Str.  5.