1132 Nr. 147. 19181.
g 6.
Zentralverteilungsstellen.
Zentralverteilungsstellen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die vom Zentralverbande
des Deutschen Großhandels unter Aufsicht der Reichsbekleidungsstelle eingerichteten
und verwalteten Stellen, die die Zuteilung der Garne von den Fabrikantokvereinigungen
an die Vermittlungsstellen vornehmen.
Diese Zentralverteilungsstellen werden von der Reichsbekleidungsstelle gleichzeitig
mit der gemäß § 9 erfolgenden Bekanntgabe veröffentlicht.
§ 7.
Fabr it t i ig D n
Fabrikantenvereinigungen im Sinne dieser Bekanntmachung sind die Verbände
der Fabrikanten, die die in Frage kommenden Garne herstellen und sie nach Weisung
der Zentralverteilungsstelle zur Ablieferung bringen.
Die Fabrikantenvereinigungen werden von der Reichsbekleidungsstelle gleichzeitig
mit der gemäß § 9 erfolgenden Bekanntgabe veröffentlicht.
II. Berechnungsmäßige Verteilung.
8 8.
Festsetzung der Verteilung durch die Reichsbekleidungsstelle.
Die Reichsbekleidungsstelle Verwaltungsabteilung (Abteilung O Garnabteilung)
setzt am Anfang jedes Verteilungsabschnittes fest, welche Mengen von den in Frage kom—
menden Garnen auf die einzelnen Kommunalverbände entfallen, den Zeitraum, für den
sie bestimmt sind, sowie die Bedarfsstellen, denen sie zuzuführen sind; sie setzt gleichzeitig
fest, welche Gesamtmengen durch die betreffenden Zentralverteilungsstellen zur Ver—
teilung kommen.
809.
Bekanntgabe an die Zentralverteilungsstellen, Kommunalverbände und
abrikantenvereinigungen. ·
Die Reichsbekleidungsstelle gibt den Zentralverteilungsstellen, den Kommunal-=verbänden
sowie den in Frage kommenden Fabrikantenvereinigungen die gemäß § 8
sestgesetzten Verteilungsmengen für die Kommunalverbände und Zentralverteilungsstellen
rechtzeitig bekannt. «
§10.
Verteilung auf die Bedarfsstellen.
Die Kommnnalverbände haben unverzüglich nach Eingang der gemäß § 9 erfolgten
Bekanntgabe die auf sie entfallenden Mengen der in Frage kommenden Garne
nach einem im Hinblick auf die wirtschaftliche und soziale Zusammensetzung ihres Bezirkes
geeigneten Verteilungsschlüssol auf die Bedarfsstellen, die bei jeder Verteilung