Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Ar. 34. 257 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Menklenburn- Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 25. Februar 1918. 
Inhalt. 
I. Abteilung. (Nr. 7.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1918/19. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Erleichterungen bei der Ablegung der 
Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen und bei dem Eintritt in 
den Vorbereitungsdienst für Kriegsteilnehmer. 
  
  
I. Abteilung. 
— —— 
(Nr. 7.) Steueredikt für das Jahr Johannis 1918/19. 
Wir Friedrich Franz, von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg, 
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch Graf zu Schwerin, der 
Lande Rostock und Stargard Herr usw. 
fügen unter Entbietung Unseres bezw. gunstgnädigsten und gnädigsten Grußes 
Unseren Beamten und berechnenden Dienern, denen von der Ritterschaft, auch 
Bürgermeistern und Räten in den Städten sowie sonst allen Unseren Untertanen 
und Landeseingesessenen, welche es angeht, hiermit zu wissen: 
Nachdem auf dem letzten Landtage zu Sternberg Unsere getreuen Stände 
zur Erlegung der landesverfassungsmäßigen ordentlichen Kontribution, nämlich 
der ordentlichen Domanial= und ritterschaftlichen Hufensteuer und der erbver- 
gleichsmäßigen landstädtischen Steuer von Häusern und Ländereien sowie der 
nach Artikel II der Steuervereinbarung vom 29./30. Juli 1870 Uns aus 
Landesmitteln zugesicherten, vereinbarungsgemäß auf 533 000 ¾ abgerundeten 
Kontributionssumme pflichtschuldigst sich bereit erklärt haben und die Erhebung 
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