Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1918 (5)

Nr. 117. 887. 
Regierungs-Blatt 
das 
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin. 
Jahrgang 1918. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 4. Juli 1918. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Reichegetreideordmens für die 
Ernte 1918 vom 29. Mai 191 
II. Abteilung 
(1) Bekanntmachung vom 29. Juni 1918 zur Ausführung der Reichsgetreide- 
ordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918. 
Zur Ausführung der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 von 
29. Mai 1918 — Rel. S. 435 — wird gemäß §§ 69,73, 74 derselben 
angeordnet, daß die Vorschriften der Verordnung vom 29. Juni 1917, betref- 
fend Kommunalverbände, — Rbl. Nr. 112 — Anwendung finden, und weiter 
das Nachstehende bestimmt bezw. bemerkt: 
I. Beschlagnahme. 
Zu § 1 Abf. 1. 
Für das Erntejahr 1918 ist der Reichsgetreidestelle neben der Bewirtschaf- 
tung des Brotgetreides, der Gerste, des Hafers, der Hülsenfrüchte sowie des 
Buchweizens und der Hirse auch die Bewirtschaftung des Maises über- 
agen. Außerdem ist die Bewirtschaftung der Hülsenfrüchte ausgedehnt auf die 
upinen. 
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