Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

gab sich, daß sich nur 4 Stimmen für die Oef- 
fentlichkeit der Landtags-Sitzungen erklärten, 
alle übrigen aber wünschten für den jetbe- 
stehenden Landtag keine Oeffentlichkeit, je- 
doch ohne dieselbe ganz zurückzuweisen, in- 
dem sie die weitern Vorbereitungen zu demsel- 
ben der Zukunft vorbehielten; verlangten 
aber dabei, daß die Landtags-Verhandlungen 
während des Landtags, durch den Druck be- 
kanne gemacht werden möchten. 
Nunmehr wurde die Frage aufgestellt: 
Wie es mit dem Druck der Landtags- 
Verhandlungen gehalten, und was 
abgedruckt werden solle:s Die Mei- 
nungen waren getheilt: die eine gieng dahin, 
daß, wie im Jahr 1877, nur die höchsten 
Decrete und Erklärungsschriften 
während des Landtags abgedruckt werden 
möchten, die andern hingegen hielten für 
rathsamer, die Protocolle von Tag zu 
Tag abdrucken zu lassen, weil sich aus den- 
selben nicht bloß die Beschlüsse des Landtags, 
sondern auch die Gründe und Motiven der- 
selben ergeben. 
Um die verschiedenen Stimmungen zur 
Vereinigung zu bringen, wurde ein Ausschuß 
erwählt, die Druckordnung zu bearbeiten. 
Auf den Vortrag dessen, was wegen der 
Entlassung des Hofraths Dr. Oben in 
Jena an den dandtagsvorstand gelangt war, 
und was von Letzterm in dieser Angelegenheit 
geschehen sen, genehmigte der Landtag das 
Verfahren des Vorstandes; mehrere Mitglie- 
der der Versammlung aber trugen darauf 
an: daß die Frage, ob ein Staatedie- 
ner des Großherzogthums ohne Ur- 
thel und Recht verabschiedet wer- 
den könne? noch befonders zur Berathung 
gezogen werden möge. Die Berathung wur- 
de beliebt, aber einer künftigen Sitzung vor- 
behalten. 
Die zweite Sitzung endigte mit der Wahl 
einiger Ausschüsse, zu Bearbeitung der vorlie- 
genden Gegenstände. Es wurde gewählt: 
ein Ausschuß zur Prüfung der Gesetzesent- 
würfe; ein Ausschuß zur Bearbeitung der 
Kirchen= und Schulangelegenheiten und ein 
Ausschuß zu Berathung der Innungsange- 
legenheiten. 
Dritte Sitzung. 
Den goten December 1820. 
Gegenwärtig a7. Mitglieder. 
Bey Vorlesung des über die vorigen 
Sibzngen aufgenommenen Protokolls *) wur- 
de von einem Abgeordneten erinnert, wie er 
zwar ebenfalls das Verfahren des Vorstan- 
des in Bezug auf die Okenschen Angelegen- 
heit der Form nach genehmige, daß er sich 
aber von der Kichtigkeit des untergelegten 
Grundes nicht überzeugen könne. Worauf 
der Vorstand erwiederte, daß er sich bei sei- 
nem Verfahren, die Berathungsversamm- 
lungsacten vom J. 1816., mit Vergleichung 
des Publicationspatents des Grundgesetzes 
und des F. 16. des die Organisation des 
Staatedienstes betreffenden Patents, habe 
zur Richtschnur dienen lassen müssen. Das 
führte nach kurzer Discussion zur Aufstel= 
lung der Frage zum Abstimmen: Ob nach 
den jetzt bestehenden Gesetzen, ein 
Staatödiener, bei welchem nicht ei- 
ne besondere Ausnahme statt finde, 
ohne Urthel und Recht entlassen 
werden könner: Durch die Abstimmung 
wurde die Frage mit 16 Stimmen gegen 71 
bejahet, dabey aber von allen Seiten der 
Wunsch ausgesprochen, Sr. Königl. Hoheit 
dem Großherzog, in einer unterthänigsten 
*) Da mit dem Norkesen der Protokolle ven der Terieen 
Sieung alle Sizzengen in der Regel arfsen, so# 
zur Ersparung de Raums dieses Gesch#fts in r2 
Folge nicht eleder gedacht.
	        
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