Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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fenden  Bestimmungen  des  nach  gegenwärtigem  Vertrage  bestehenden  Vereins-Tarifes
  demgemäß  modifizirt  werden.

Gegenwärtiger  Vertrag  soll  alsbald  zur  Ratifikation  der  hohen  kontrahirenden
  Hoöfe  vorgelegt,  und  die  Auswechselung  der  Ratifikations=  urkunden
soll  spätestens  binnen  sechs  Wochen  in  Berlin  bewirkt  werden.

So  geschehen  Berlin  den  12.  May  1835.

Alvensle=  Friedrich  Franz  von  Carl  Fried=  Friedrich  Wilhelm
ben.  Graf  von  Naula,  rich  von  Ferdinand  Philipp
G  Luxburg.  Frhrr.  von  Wilkens-  Wilh.  Frhr.  Goßweyler.

G  Linden.  Hohenau.  Schaeffer  S
8  v.  Bernstein.
Albrecht  G  19  1  kein
Friedrich  G  C.  L.  H.  von
Eichhorn.  Philipp  Heinrich  Franken-G
  Gustav  Theodor  Heinich  berg-Lud-Ha


(gez

uber.  Ludwig  Ludwig  wigedorff.

41  Schwedes.  Biersack.  ½
8  6  6

  

Vertrag
zwischen  Preußen,  Baiern,  Sachsen,  Württemberg,
  Kurhessen,  dem  Großherzogthume
Hessen  und  den  zu  dem  Thüringischen  Zollund
  Handelsvereine  verbundenen  Staaten
einerseits  und  Baden  andererseits
wegen  Anschließung  des  Großherzogthumes
Baden  an  den  Gesammt-gZollverein  der
ersteren  Staaten.

 

Berichtigung.  In  mehren  Erxemplaren  des  Regierungsblattes  No.  9  ist  Seite  71  Zeile  3  von
unten,  statt  des  Wortes:  „eingegangen“  zu  lesen  „eingezogen“.