Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 4. Den 29. April 1835. 
Bekanntmachung. 
Höchstem Befehle Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs zu Folge 
wird der unter A nachstehende, in der 39sten vorjährigen Bundestagssitzung 
gefaßte Beschluß, in Betreff der Universitäten und anderer Lehr= und Er- 
ziehungsanstalten, so wie der zur Ausführung dieses Bundesbeschlusses von 
Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, und den übrigen Durchlauchtig- 
sten Erhaltern der Gesammt-Akademie Jena beschlossene Nachtrag zu den 
Gesetzen für die dasigen Studirenden (Regierungs-Blatt vom Jahre 1831 
Nr. 11 S. 57 — 87) unter B hiermit zur allgemeinen Nachricht und 
Nachachtung bekannt gemachr. 
Weimar den 15. April 1835. 
Großherzoglich Sachsische Landesregierung. 
von Müller. 
A. 
Neun und dreyßigste Sitzung. 
Geschehen Frankfurt den 13. November 1834. 
g. 546. 
Gemeinsame Maßregeln in Betreff der Universitäten und anderer Lehr- 
und Erziehungsanstalten Deutschlands 
ꝛc. 
Saͤmmtliche Gesandtschafken aklarten ihre Zustimmung zu den 
Kommissions--Antraͤgen, es wurde demnach 
beschlossen: 
1) Die nachstehenden funfzehen Artikel, die Universitaͤten und andere Lehr— 
r Ergehungsanstalten betreffend, werden hiermit zum Bundesbeschlusse 
erhoben 
  
  
(5.
	        
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