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II. Bey Oberbehörden.
8. 97.
In minderwichtigen oder geringfügigen Rechtsangelegenheiten ist stets
nur ein Sekretar abzuordnen und für diese Abordnung der Protokoll-Ansatz
um. 4 *r "6 "6 " " 6 O — thlr. 12 gr.
zu erhöhen.
8. 98.
In allen anderen Angelegenheiten treten folgende Ansatze ein:
a) für ein abgeordnetes Kollegien = Mitglied,
wenn die Verrichtung nicht über Eine Stunde dauert 1 thlr. — — gr.
wemn sie über Eine, aber nicht über vier Stunden dauert 2 -
wenn sie länger bis zu einem ganzen Tage dauertt 3 — .
b) für einen abgeordneten Sekretar oder Sekretariats-
Gehülfen oder eine andere der in dem F. 100 Nr. 5
aufgeführten Personen, nach obiger Zeitabstufung, im-
mer zwey Drittel — und
) für die in dem §. 100 Nr. 6 aufgeführten Personen im-
mer ein Drittel der Ansäte unter a.
Anmerkung.
Wo die Sekretare durch feste Gehalte bereits für diese Verrichtungs-
gebühren entschädiget sind, werden letztere der Sportelkasse berechnet.
. Diäten bey Verrichtungen außerhalb der Flur des Wohnsitzes der Behörde.
I. Bey Unterbehörden.
g. 99.
a) Bey den Kriminal-Gerichten:
dem Kriminal-Richter oder Kriminal-Gerichts-Assessor,
dafern lebterer die Expedition leitet . Lthlr.-gr.
dem Protokoll-Führer, sey er Assessor, Aktuar, Re-
gistrator oder Accessist . . . . . 1. 8=
bey anderen Unterbehörden:
dem Vorstande, (Justiz-Amtmann, Stadtrichter, Superin-
tendent, Land-Dekan) . . 2 —;-
b
dem Aktuar . 1 8=
einem Archivar, Negistrator, Accesisien, Sportelein-
nehmer, Kopisten . . 1-—;-
a]