Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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II. Bey Oberbehörden. 
8. 97. 
In minderwichtigen oder geringfügigen Rechtsangelegenheiten ist stets 
nur ein Sekretar abzuordnen und für diese Abordnung der Protokoll-Ansatz 
um. 4 *r "6 "6 " " 6 O — thlr. 12 gr. 
zu erhöhen. 
8. 98. 
In allen anderen Angelegenheiten treten folgende Ansatze ein: 
a) für ein abgeordnetes Kollegien = Mitglied, 
wenn die Verrichtung nicht über Eine Stunde dauert 1 thlr. — — gr. 
wemn sie über Eine, aber nicht über vier Stunden dauert 2 - 
wenn sie länger bis zu einem ganzen Tage dauertt 3 — . 
b) für einen abgeordneten Sekretar oder Sekretariats- 
Gehülfen oder eine andere der in dem F. 100 Nr. 5 
aufgeführten Personen, nach obiger Zeitabstufung, im- 
mer zwey Drittel — und 
) für die in dem §. 100 Nr. 6 aufgeführten Personen im- 
mer ein Drittel der Ansäte unter a. 
Anmerkung. 
Wo die Sekretare durch feste Gehalte bereits für diese Verrichtungs- 
gebühren entschädiget sind, werden letztere der Sportelkasse berechnet. 
. Diäten bey Verrichtungen außerhalb der Flur des Wohnsitzes der Behörde. 
I. Bey Unterbehörden. 
g. 99. 
a) Bey den Kriminal-Gerichten: 
dem Kriminal-Richter oder Kriminal-Gerichts-Assessor, 
dafern lebterer die Expedition leitet . Lthlr.-gr. 
dem Protokoll-Führer, sey er Assessor, Aktuar, Re- 
gistrator oder Accessist . . . . . 1. 8= 
bey anderen Unterbehörden: 
dem Vorstande, (Justiz-Amtmann, Stadtrichter, Superin- 
tendent, Land-Dekan) . . 2 —;- 
b 
dem Aktuar . 1 8= 
einem Archivar, Negistrator, Accesisien, Sportelein- 
nehmer, Kopisten . . 1-—;- 
a]
	        
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