Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
      
Weimar 1837. Nummer 10. 29. July. 
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Bekanntmachungen. 
I. An vielen Orten des Großherzogthumes finden sich alte Bauwerke — 
Kirchen, Kapellen, Rathhäuser, Ueberreste von Burgen u. s. w. — welche 
theils dem Geschichtsfreunde, theils dem Kunstfreunde von Wichtigkeit sind, 
nicht minder sind da und dort Bildwerke in Holz und Stein, Gemalde, In- 
schriften, Waffenstücke, Handschriften und andere Urkunden vorhanden, deren 
Erhaltung theils zur Sicherung eines von der Vorzeit ererbten Besitzes, theils 
für die Orts= und Familien-Geschichte und selbst für die allgemeinere Geschichte 
gewünscht und angelegentlich empfohlen werden muß. 
Wir haben in Folge einer Anregung, welche von dem Großherzoglichen Ober= 
Konsistorium allhier ausgegangen war, und eines weiter erstatteten unterthauig- 
sten Berichtes den höchsten Befehl empfangen, auf diejenige Behandlungsweise 
und diejenigen Maßregeln aufmerksam zu machen, welche zur Erhaltung solcher 
Gegenstände nothwendig sind, auch dazu beitragen können, daß die Bebkannt- 
schaft mit denselben vervollständiget, verbreitet und immer mehr benutt werde. 
Indem wir diesem höchsten Befehle, nach einem von dem Vorstande des Groß- 
herzoglichen freien Kunst-Institutes vernommenen Gutachten, in den hier un- 
ter A angefügten Gedenkpunkten zu entsprechen suchen, fügen wir zugleich die 
Bemerkung bei, daß wir jede schriftliche Nachricht, Beschreibung oder Zeich- 
nung, welch: zur Bekanntwerdung oder Aufklärung von Alterthümern in dem 
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