Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Inhaltt.

Seite  des
lattes.

Nezierunzs=Nr.

  der
Bekanntmachung.


 

Trinkgeld.  Hiefür  darf  von  Staatsdienern  bei  Offizial-Verrichtungen
  in  dem  Inlande  eine  Vergütung  nicht  liquidirt  werdernn

u.
Uebernachten  von  Fremden  bei  Privat-Personen.  Diesf.  Vorschrift
Ueberreste  alter  Zeit  —  Vorschriften  über  deren  Erhaltung
Unterellen,  dem  von  Herdaischen  Patrimonial-Gerichte  gänzlich  einverleibt
Urkunden  —  Abschriften  davon  —  deren  Ueberteichung  bei  Exekutiv=Klaggen

  ......................
Urkunden  auf  Papier  und  Pergament  —  deren  Aufbewahrung.
Diesf.  Vorschriften  .........
Urkunden.  Siehe  Rekognitions-  Dokumente.
V.

Vagabunden  und  Ausgewiesene:

a)  Erläuterung  des  F.  6  der  dieofallsigen  Konvention  mit  dem
Kurfürstenthume  Hessen  vom  13.  Fbruar  1824  wegen  Uebernahme
  derselben  ....  .  ...

b

Altenburg  auf  dem  Grunde  der  Königl.  Sichs  Konvention  vom
5.  Februar  1820

Vagabundiren  in  dem  Eisenachschen  Oberlande.  Gefeh  zu  Wirin

desselben  vom  21.  März  1837  ..  .
Vormundschaftliche  Gelder.  Authent.  Interpretation  zu  dem

Gesetze  über  deren  Verleihung  vom  25.  März  1829  (Reg.  Bl.

vom  Jahre  1829  S.  44)  "·r  #ee  eelfse  oellfelete

W.  .
Waarenverzeichniß  —  amtliches  —  zu  dem  Vereins-Zolltarife
auf  die  Jahre  1837,  1838  und  1839  gehöriges.  ..
Wagen  —  kleine  —  dos  Bespannen  derselben  mit  Hunden  ...
Waldfrevelz  die  zu  deren  Entdecung  und  Verhuͤtung  getroffenen
Maßregeln  betr.  ...
Wanderbücher.  Vorschriften  uber“  beren  Ausfüllung,  Nuusstellung
und  Aushändigung  von  den  damit  beauftragten  Unterbehörden..
Wanderbücher.  Vorschrift  über  die  Art  der  Ausstellung  derselben
an  Soldaten  des  eaktiven  Bestandes  oder  der  Kriegs-Reserve..
Wappenstücke  —  bemalte  —  aus  alter  Zeit.  Vorschriften  über  deren
  Erhaltttg
Wildschábenabschäátzung.  Damie  barf  bei  Verhinderung  des  Bezirks
  =  Landrathes  ausnahmsweise  der  Oberbeamte  eines  Justiz=Erlduterung

  des  F.  2  lit.  a  und  des  -  5  der  bieef-  Konoentio
wegen  Uebernahme  derselben  mit  dem  Herzogthume  Sachsen

12.

6.
41—46.
53.

5.—

41—45.

37.

38.
9—12.

63.

59.
560—62.

7.
22.
41—46.

 

Amtes  beauftragt  ween  ;,
2

63.