Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Regierungs Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar Eisenach. 
  
  
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Weimar 1839. Nummer 1. 2. Januar. 
  
Vekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
das nachstehende von Höchstdemselben vollzogene Gesetz zum Schutze gegen 
Wilddiebstahl auf den Jagdrevieren von Schloß vippach, Schwansee, 
Vieselbach und Troistedt, hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 31. Dezember 18388. 
Großberzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhapn, 
Neustadt und Tautenburg 
2. 2. 
Da auf Unseren Jagdrevieren von Schloß ippach, Schwansee 
und Vieselbach der Wilddiebstahl seit einiger Zeit, namentlich von Aus- 
ländern, auf eine so freche und gefährliche Weise getrieben wird, daß die in 
den allgemeinen Landesgeseben gebotenen Mittel nicht ausreichen, dem ver- 
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