Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Regierungs  Blatt

für  das

Großherzogthum

Sachsen  Weimar  Eisenach.

 

 

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Weimar  1839.  Nummer  1.  2.  Januar.

 

Vekanntmachung.

Auf  höchsten  Befehl  Sr.  Königlichen  Hoheit,  des  Großherzogs,  wird
das  nachstehende  von  Höchstdemselben  vollzogene  Gesetz  zum  Schutze  gegen
Wilddiebstahl  auf  den  Jagdrevieren  von  Schloß  vippach,  Schwansee,
Vieselbach  und  Troistedt,  hiermit  öffentlich  bekannt  gemacht.

Weimar  den  31.  Dezember  18388.

Großberzoglich  Sächsische  Landesregierung.
von  Müller.

Carl  Friedrich,

von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Sachsen  Weimar-Eisenach,
  Landgraf  in  Thüringen,  Markgraf  zu  Meißen,
gefürsteter  Graf  zu  Henneberg,  Herr  zu  Blankenhapn,
Neustadt  und  Tautenburg
2.  2.

Da  auf  Unseren  Jagdrevieren  von  Schloß  ippach,  Schwansee
und  Vieselbach  der  Wilddiebstahl  seit  einiger  Zeit,  namentlich  von  Ausländern,
  auf  eine  so  freche  und  gefährliche  Weise  getrieben  wird,  daß  die  in
den  allgemeinen  Landesgeseben  gebotenen  Mittel  nicht  ausreichen,  dem  ver-(11