Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Zuhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Bloattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
Ottomanische Pforte. Handels= und —m Vertras zwischen 
dieser und den Staaten des deutschen Zollvereins v. 19.Oktober 1840 
P. 
Vensions-Austalt — allgemeine — fuͤr die Witwen und Wai- 
sen der Schullehrer im Großherzogthume. Statut daruͤber vom 
1. Oktobber ..... ......... 
Pfandrecht. Gesetz darüber vom 6. Mai 1839. Verordnung 
zur Ausführung dieses Gesehes vom 12. März 1841, nebst Ueber-- 
sichten und welcgen te................................... 
Siehe auch Faustpfänder und Hypotheken. 
Pfarrwitwen-Fiskus in dem Weimar-Jenaischen Kreise und 
in dem Neustädtschen Kreise. Statut vom 1. August 1828. 
Nachtrag zu demselben vom 29. Dezember 1810)l 
Pferde. Wiederaufhebung des Verbotes gegen die Ausführung der- 
selben aus dem Großherzogthume über die Grenzen des Zollvereins 
Fforte — hohe — Siehe Ottomanische Pforte. 
Postkassen. Vorschrift über die von denselben anzunehmenden ge- 
duldeten ausländischen Münzen . . ... 
Post. Kollektionen, errichtet zu Berka a. d. J. und zu Creuz-- 
burg a. d. W. W. ................ 
YosteKUrs-Fahrpost-Kuks—zwtschenButtlarund Tann; 173. 
uͤber Geisa; dessen Errichtung nebst Tarif ..... . .. . . . . . . . . ... 
Postordnung vom 26. November 1819: 
a) Bei Kontraventionen gegen den F. 1 derselben sollen die vorgefun- 
denen postpflichtigen Gegenstände ohne Ausnahme bei dem Unter- 
suchungsgerichte verwahrt und nur erst, wenn dieselben zum Zwecke der 
Untersuchung nicht mehr nöthig sind, nach dem Antrage des A#b- 
senders zurückgegeben oder durch die Post weiter befördert werden 
b) Nachtrag zu derselben vom 12. Dezember 1840. Berichtigung 
einiger unrichtigen Zahlenansätze in diesem Nachtrage urh die 
Redaktion des Großherzogl. Regierungs-Blattes .. 
„P) Authentische Interpretation des F. 1 derselben, im Benef der 
Beförderung postpflichtiger Gegenstände vom Auslande in das 
Großherzogthum, oder deren Annahme im Grohherzogthume zur 
Beförderung in das Ausland, oder deren Durchführung durch das 
209—216 
235—244 
176. 
165. 
170. 
219. 
23. 
24. 
168. 
  
Großherzogthum. .. . . .. . .. ........·.......... ............». 
  
II. 
V. 
VI. 
I1. 
V.
	        
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