Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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hiermit bitten wolle, worauf der miterschienene volljaͤhrige Sohn des 
Komparenten 
der Fleischermeister Karl Maienberg aus Hamburg 
die Erklaͤrung abgab: 
Die Grundstücke, welche mein Vater dem Kaufmann Schrenk zur er- 
sten Hypothek einzusetzen beabsichtigt, sind zwar für eine mir zustehende 
Forderung von dreihundert Thalern mütterliches Vermögen seit dem 18. 
Februar 1842 schon verpfändet und da diese Grundstücke nicht über 
vierhundert Thaler werth sind, so würde mein Vater gesetzlich nicht 
mehr als für einhundert Thaler Vor-Hypothek darauf bestellen können; 
indessen bin ich auf den Wunsch meines Vaters dennoch bereit, der für 
vierhundert Thaler nebst Zinsen daran zu bestellenden Hypothek mit 
meiner Forderung ganz nachzutreten. 
Auf Vorlesen genehmigt und 
Christian Maienberg 
Karl Maienberg 
mit unterschrieben, wonächst noch zu bemerken ist, daß die Pfandstucke 
dem Fleischermeister Maienberg allhier, lt. beigebrachten Extraktes im Ka- 
taster zugeschrieben und in dem Erbzuschreibescheine vom 1. August 1831 
gerichtlich übereignet sind und daß etwas Weiteres auf dieselben nicht 
eingetragen noch vorgemerkt ist. 
Nachrichtlich 
N. JN. 
d acta juratus. 
ist die an dem Grundstücke Nr. 141 bestellte Hypothek gelöscht, dagegen die 
Verpfändung der Grundstücke Nr. 194, 240 und 272 zur ersten Hypothek 
bestätigt und Fol. 1, Band 1 des Hypotheken-Buches für hiesige Flur einge- 
tragen worden, worüber gegenwärtiger Nachtrag zu dem Pfandscheine vom 25. 
Oktober 1842 mit dem Bemerken ausgefertigt wird, daß diese Hypothek mit 
dem Ablaufe von funfzig Jahren erlöscht, dafern dieselbe nicht inzwischen er- 
neuert wird. 
We. . . . den B. Februar 1846. 
G Großberzoglich Süchsisches Justiz-Amt. 
(Unterschrift.)
	        
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