Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Kegierungs-Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
Weimar 1841. Nummer 7. 
      
Bekanutmeachungen. 
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
das nachstehende Gesetz über die Erhöhung der Auögleichungsabgabe 
von dem aus dem Königlich Baierschen Rheinkreise, aus den Groß- 
herzogthümern Baden und Hessen, aus dem Herzogthume Nassau 
und aus dem Gebiete der freien Stadt Frankfurt übergehenden Brannk- 
wein hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 17. Mai 1841. 
Großherzoglich Sächif ue Landesregierung. 
don Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar-- 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
Nachdem in Betracht der nach Unserer Verordnung vom 17. Juli 1838 
erfolgten anderweiten Regulirung des Erhebungssatzes der Meischsteuer auch 
eine entsprechende Erhöhung der Ausgleichungsabgabe von dem aus dem Rhein- 
kreise deo Königreichs Baiern, aus den Großherzogthümern Baden und 
Hessen, aus dem Herzogthume Nassau und aus dem Gebiete der freien Stadt 
Frank furt nach Preußen, Sachsen und den Staaten des Thüringischen Zoll- 
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