Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Subal t. 
Seite des 
lattes. 
Nezierungs= 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
A. 
Abgaben bei dem Uebergange gewisser Eczeugnis, aus einem Ver- 
einslande in das andere. Gesetz vom 1. Dezembrrn 
Bestimmung der Straßen für den Verkehr mit Vercinsländischen 
ichtigen Gegenständen . ... 
urbgoptV — landständische — und deren Stelloertreter. Neue 
ordentliche Wahlen derselen 
Tbzugsgelbd. Aufhebung deeselben zwischen dem Großherzogehume 
und der Krone Belgen .. 
Alimente. Klage auf solche für ein von der Ehefrau angeblich in 
Folge eines Ehebruches gebornes Kind gegen den Ehebrecher 
U#I stedt. Die dasigen Meyerschen und von Wahlschen Gerichte find 
mit den Meyerschen Gerichten zu Wolferstedt in Ein Ge- 
richt vereingggt ... .. 
Altenburg (Haupt= und Residenz-Stadt). Die Personen= 
Taxe auf dem Eilwagen zwischen derselben und der Haupt= und 
Residenz-Stadt Weimar ermäßggt ....... . .. . .. 
Trzenei-Taxe. Gesetz darüber vom 2. Oktober 1840. Nach- 
trag zu en ... . 
Ausgleichunugsabgabe von dem aus dem Rheinkreise des Kö= 
nigreiches Baiern, aus den Großherzogthümern Baden und Hes- 
sen, aus dem Herzogschume Nassau und dem Gebiete der freien 
Stadt Frankfurt übergehenden Branntweine. Gesetz darüber vom 
11. BlllaII . 
Tnuswanderungsstener, aufgehoben zwischen dem Großherzog= 
thume und der Krone Belgen .. ... 
B. 
Baiersche Geistliche aller Konfessionen; denselben ist die Trauung eines 
Auslaͤnders nur unter gewissen Bedingungen gestattet .......... 
Baiersche Unterthanen; jede von denselben im Auolande eingegan- 
gene Ehe, ohne Erlaubniß der betroffenen Baierschen Civil-Obrig- 
keit, ist in staatsrechtlicher Hinsicht ungültig 
Saumpfranzungen. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. No- 
vember 1840. Nähere Bestimmung über die nach diesem Gesetze 
erkannten Freiheitsstrafen und bezüglich Schärfungen .... 
Belgien — Koͤnigreich — Uebereinkunft mit demselben wegen wech- 
  
227—231 
283. 
13—19. 
167. 
20. 
208. 
170. 
151—154 
147. 
167. 
  
169. 
169. 
22. 
  
  
elseitiger Freizügigkeit:: ...... 
1* 
167. 
II.
	        
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