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3) im Stande der Bauern und zwar:
a) im Bezirke der Aemter Dermbach, Geisa, Kaltennordheim
und OÖstheim:
der Doktor der Philosophie Franz Koch zu Schleid zum Abgeordneten,
der Kaufmann Franz Dittmar zu Buttlar zum Stellvertreter;
b) im Bezirke der Aemter Crayenberg mit Marksuhl, Vacha
und der Patrimonial-Aemter Lengöfeld und Völkershausen:
der Gerichtsschöffe Georg Sell zu Pferdsdorf zum Abgeordneten,
der Schuldbeiß Heinrich Fischer zu Sünna zum Stellvertreter;
c) im Bezirke der Aemter Creuzburg, Eisenach und Gerstungen:
der Schuldheiß und Feldmesser Hermann Steinmetz zu Gerstungen zum
Abgeordneten,
der Schuldheiß Georg Wilhelm Ißleib zu Epichnellen zum Stellvertreter
erwählt, diese Wahlen auch von des Großherzogs Königliche Hoheit landes-
fürstlich bestatiget worden.
Auf höchsten Befehl wird solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß
gebracht.
Eisenach den 11. Jannar 1841.
Großherzoglich Sächfsische Landesregierung.
Wittich.
III. Da häufig vorgekommen ist, daß Einnahmebehörden, wenn ihnen
Vertrage über Eigenthumsveränderungen nach §. 7 des Gesebes vom 20. April
1838, das Verfahren bei Uebertragung des Eigenthumes an Immobilien be-
treffend, zum Behufe der Vergleichung mit ihren Büchern von den Gerichtsbe-
hörden mitgetheilt oder nach der gerichtlichen Bestätigung bei hervorgetretenen
Zweifeln über die Richtigkeit der Grundstückobeschreibung oder der Abgaben
von Privat-Personen vorgelegt worden sind, die ihnen nöthig scheinenden
Abänderungen sofort in den Urkunden bewirkt haben: so werden im Einver-
ständnisse mit Großherzoglicher Kammer und dem Großherzoglichen Landschafts-
Kollegium die Receptur-Behörden daran erinnert, daß Abweichungen des
Inhalts der Erwerbsurkunden von dem Inhalte der Bücher, welche sich in