Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1842. (26)

Regierungs Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 9. Weimar 23. März 1842. 
  
  
Bekauntmachung. 
In Folge höchsten Befehles Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
werden die nachstehenden, mit dem getreuen Landtage verabschiedeten Ge- 
setbe, als: 
1) Gesetz über privilegirte Gerichtsstände, 
2) Gesetz über die Wirksamkeit der Ediktal-Ladungen in den vormals Kö- 
niglich Süächsischen Landestheilen des Großherzogthumes, 
3) Gesetz, Erläduterungen zu einigen Artikeln des Strafgesetzbuches vom 
5. April 1889 enthaltend, 
Nachtrag zu dem Gesetze über die Sporteln und Gebühren der Gerichts- 
und Verwaltungs-Behörden vom 1. Dezember 1840 und 
Nachtrag zu dem Gesetze zur Abkürzung und Verbesserung des Prozeß- 
Verfahrens vom 12. April 1833 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 8. März 1842. 
Großbherzoglich Sächische Landesregierung. 
von Müller. 
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