Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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linker Seite ein ruhender Löwe sich befindet; rechts oben in verzierter go- 
thischer Schrift die Bezeichnung: 
„Ein Thaler“ 
und hierunter drei runde und ein längliches Schild, welche mit den Be- 
zeichnungen „Ein Thaler“ in Wieberholungen eingefaßt und farbig ausge- 
führt sind. Während das mittlere größere und das darnnter befindliche 
längliche Schild in grüner Farbe abgedruckt sind; jenes das Wappen, die- 
ses dagegen den Namen des eintragenden Beamten in Schwarz auf guillo- 
chirten Flächen enthält, zeigen die in gelb ausgeführten kleinen Schilde auf 
guillochirtem Grunde die verzierten Werthzahlen „ 1.0 
Beschreibung der Großherzoglich Sächsischen Kassenamweisungen 
à 5 Thaler. 
Die Kassenanweisungen à 5 Thaler sind 
5 5/12 Zoll preußisch lang und 3 ½ Zoll preußisch hoch, 
aus weißem Haufpapier gemacht, welches in den beiden oberen Ecken mit verzier- 
tem Wasserzeichen versehen ist, in welchen die Werthzahlen 4 dunkel erscheinen. 
Dasselbe ist auf beiden Seitenflächen in rothbraun abgetönt, und zwar: 
a) auf der Schauseite durch einen Unterdruck mit einer fein guillochirten Kupfer- 
druckplatte. Auf diesem Unterdruck ist in grüner Farbe und an allen Sei- 
ten gleich weit abstehend eine, von einer verzierten Randlinie eingefaßte Platte 
abgedruckt, welche in dreißig Wiederholungen die Bezeichnung: 
„G. (□rosskerzohhen Sachsen- IH'#sche Kaossen-Aucces 5.“ 
in gleich weiten Abständen und in durchbrochener Arbeit enthält. Um diese 
Platte herum ist in ähnlicher grüner Forbe, und zwar oben und unten ver- 
theilt, in verzierter Schrift aufgedruckt: 
„ C’ross Sefsche Cussez-#cchen, an jeder Seite „5 77#%.“ 
Auf das mit grüner Farbe hergestellte Mittelfeld ist in schwarzer Farbe 
aufgedruckt: das Großherzogliche Wappen und zu beiden Seiten desselben 
vertheilt: 
„ Crossherzopt. Sdchsescke Cassen-Anwetsung.“ 
Serie B. und die laufende Nummer; 
darunter 
Fuünf Tnhaler 
im 30-Thalerfuße. 
In Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859." 
theils in gothischer, theils in Antiqua-Schrift. Es folgen hierunter die 
Facsimilien der Namen: Hoffmann, v. Schwendler, Horn“" und darunter
	        
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