Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Ein solches Decoct wird auf die Weise be- 
reitet, daß die Svecies mit dem nöthigen Wasser 
eine halbe Stunde der Einwirkung der Was- 
serdämpfe ausgesetzt bleiben. 
st von dem Arzte ein Decoct ohne ge. 
nauere Bestimmung verordnet, so wird in der 
Regel eine Unze der anzuwendenden Substanz 
auf 8 Unzen Colatur gerechnet. Bei stark 
wirkenden Arzeneimitteln ist indeh eine vom 
Arzte einzuholende genauere Bestimmung der 
Menge der anzuwendenden Substanz unerlöhlich. 
Decocta concentrata und concentratis- 
sima werden ohne Vermehrung der zu kochen- 
den Substanz auf die Weise bereitet, daß er. 
stere 3/4 Stunden, letztere eine Stunde im 
Dampf- Apparat stehen bleiben. 
Ein Decoctum concentratum wird dem. 
zufolge um die Hälste höher, ein Decoctum 
concentratissimum doppelt so hoch, als ein 
gewöhnliches Decoct in Anrechnung gebracht. 
Wird Pulver zu einem Decocte vorgeschrie- 
ben, so ist darunter, wenn die Verordnung in 
dieser Beziehung keine nähere Bestimmung ent- 
hält, das Verordnete gröblich zerstoßen oder 
zerschnitten zu verstehen. 
Wenn vom Arzte ein Decoct verordnet wird, 
zu welchem gegen Ende des Kochens noch eine 
andere Substanz hinzugefügt werden und noch 
einige Zeit mitkochen soll, so darf dafür nur 
ein einfaches Decoct berechnet werden; sollen 
jedoch die vorgeschriebenen Species noch damit 
infundirt werden, so wird das Decoct um die 
Hälfte höher berechnet. 
Wenn bei Bereitung einer Arzenei Digeri- 
ten und Kochen gleichzeitig verordnet sind, so 
darf für die letzt genannte Operation nur die 
Hälfte des dafür ausgeworfenen Arbeitspreises 
in Anrechnung kommen. 
Digestionen. 
Geistige Digestionen bis zur Dauer von 24 
Stunden werden bis incl. 6 Unzen zu 
12 
gerechnet. 
Bei größeren Quantitäten für jedes das 
Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund 
Bei mehr als 24 stündiger Dauer geistiger 
Digestionen wird für jeden folgenden Zeitraum 
  
  
findet, 
von 24 Stunden die Hälfte der obigen Ar- 
beitspreise hinzugerechnet. So ist z. B. eine 
Feistige Digestion bis 6 Unzen von dreitägiger 
Dauer zu berechnen mit 
— Digestionen bis zu einer 24stün. 
digen Dauer werden ebenso wie Infusionen 
berechnet. 
Bei mehr als 24stündiger Dauer sind die 
für Infusionen ausgeworfenen Arbeitspreise für 
jeden folgenden Zeitraum von 24 Stunden um 
die Hälfte zu erhöhen. 
Dispensation nicht flüsstger Arzeneimittel. 
Für die Dispensation eines nicht flüssigen 
Akzeneimittels, z. B. einer Quantitöt Species, 
eines einzelnen Pulvers u. s. w., wenn hier- 
bei die Verwendung eines Gefaͤßes nicht Statt 
sind mit Convolut und Signatur zu 
berechnen: 
bei einer Menge bis incl. 6 Unzen. 
. 12. 
Bei ardßeren Mengen für jedes das Quan. 
tum von 12 Unzen übersteigende Pfund 
Für die Dispensation eines nichtgestrichenen 
Pflasters, incl. Einwickeln in Wachspapier, 
Convolut und Signatur: 
bis incl. 1 Unze 
4 Unzen 
2 
Für jedes das Quontum von 12 Unzen 
übersteigende Pfunnd . ... 
Für die Dispensation eines gestrichenen 
  
  
Pflasters wird nebst Convolut und Signatur 
bis incI. 2 Drachmen desverbrauchten Pflasters 
L nze · . 
1 
berechnet. 
Bei größeren Pflastern werden für jede 
Unze des gebrauchten Pflosters hinzugerechnet 
Das anzuwendende Wachspapier wird nach 
8 seinem Werthe besonders in Rechnung gebracht. 
Emulsionen. 
Fũr Bereitung einer Samen · Emulsion: 
bis incl. 8 Unzen 
12 
Bei größeren Quantitäten für jedes das 
... ... 
  
Quantum von 12 Unzen übersteigende Pfund 
  
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