Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1859. (43)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. In dem Großherzogthume Luxemburg sind bezüglich des Branntweinver- 
kehres zwischen letzterem und den Staaten des deutschen Zollvereines, außer dem 
Haupt-Zollamte zu Luxemburg, noch die Akfertigungsstellen zu Remich, Grevenma- 
cher, Echternach, Diekirch, Ettelbrück und Witz, sodann das Nebenzollamt I. zu 
Schmiede und die Legitimationsschein= Stellen zu Vianden und Weiswampach mit 
der Berechtigung zur Ansfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über 
Branntwein versehen worden. 
Es wird dieses mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 19. August v. J. 
(Reg. Bl. S. 273), die mit der Königlich Großherzoglich Luxemburg'schen Re- 
gierung wegen des Branntweinverkehres getroffenen Verabredungen betreffend, hier- 
mit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Jannar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Mit Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. Juni 
1855 (S. 103 des Regierungs-Blattes), die Einrichtung einer Bezirks-Kataster- 
führung für den Amtsbezirk Eisenach betreffend, wird hierdurch weiter zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht: 
daß nach nunmehr vollständig erfolgter Katastrirung der gesammten Flur 
Etterwinden das Kataster über diesen Ort ungetheilt der Bezirks-Kata- 
sterführung zu Eisenach überwiesen worden ist. 
Weimar am 25. Januar 1859. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
— Druck der Hof= Bachdruckerei in Weimar.
	        
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