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I. an Kourant-Münzen:
190,000 Thlr. — Sgr. — Pfc. in Vereins-Zweithalerstücken in den Jahren 1841 bis mit
203,.000 — — in Einthaler-Stücken 1855 im 14-Thalerfuße.
63,000 — . — in Ein-Vereinsthaler-Stücken im Jahre 1858 nach
dem 30-Thalerfuße.
456,000 Thlr. — Sgr. — Pf.
II. in Scheidemünze:
1) in Silberscheidemanze:
in den Jahren 1840 und 1841
80,250 Thlr. 24 Sgr. — Pf. in ½0 Thaler-Stücken nach dem 16-Thalerfuße gegen
39,995 11 . . in 1/60 Thaler-Stücken Einziehung der älteren Scheide-
minze,
10,0000 — — = in ½0 Thaler-Stücken im Jahre 1858 und nach dem
5,000 —. —
135,246 Thlr. 5 Sgr. — Pf.
2) in Kupferscheidemünze:
neben den von der im Jahre 1840 eingezogenen und eingeschmolzenen alten Kupfer-
scheidemünze als noch brauchbar ausgeschiedenen und zum Nennwerthe der neuen
Scheidemünze wieder ausgegebenen 1960 Thlr. als:
990 Thlr. in Dreipfennig-Stücken,
790 = in Zweipfennig-Stücken,
in ½0 Thaler-Stücken] 34 ½-Thalerfuße.
180 in Einpfennig-Stücken.
uts.
3,130 Thlr. 17 Sgr. — l. in Dreipfennig-Stücken zn pahern 15440-1 8
- — · d
4,113 - 12 — in Einpfennig-Stücken 1 Joll-Zentner,
3,0000 — — in Zweipfennig-Stücken im Jahre 1858zu 9 2,5936 Thlr.
20000 — — = in Einpfennig-Stücken sum den Zoll-Zentner.
12,243 Thlr. 29 Sgr. — Pf.
Weimar am 21. Januar 1859.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.