Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

  
  
  
B. 
Würderungsschein 
für N. N. zu N. zum Behufe der Berpfandung (Veräußerung zusgestelt auf 
dem Grunde . . . . 
NumnissiisZZsskqusk Normal· Werth. 
kage. Taxr. 
neue. alte. Ruthen. Thlr. 
# 1 19 8 —"Wohnhaus mit Stall und Scheune, giebt terminlich 500 
« 1 Gr. 4 Pf. Steuer, lehnt dem Hospital N. N., 
giebt jährlich eine Gans Erbzins, wurde 1826 von 
Anan B verkauft für 400 Thlr. mit Insitzbelastung 
für zwei Personen. 
Bei der Brandkasse zu 430 Thlr. taxirt ohne 
Mauerwerk, versichert zu 215 Thlr. 
— — — Nachbarrecht und Gemeindetheil 50 
Ir. "- 214 24 A Land, steuert terminlich 2 Er. 300 
Ar 5 518 1 — Holzung, steuert terminlich 21 Gr. Bodenwerth. 40 
dermaliger Holzbestand an Fichten 30 
Gesammtwerth: "20 
Neunhundert und Zwanzig Thaler. 
N. N. den 18 
  
  
  
  
1 
l 
  
N.vekpstichtetekWerthschädek. 
N. verpflichteter Werthschätzer. 
(L. S.) (Abdruck des Gemeindesiegels.) 
Anumerkung: In dem Falle des §. 6 unter III ist in dem Würderungsscheine 
ausdrücklich zu bemerken, daß die Würderung an den neuen 
Planstücken geschehen ist, welche vorläufig an Stelle der in dem 
Würderungsscheine katastermäßig beschriebenen Grundstücke ausgewie- 
sen sind. 
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