Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenath.
Nummer 37. Weimar. 17. Oktober 1868.
Wir Carl Alexander,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg
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Nachdem die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft in der am 16. Mai d. J.
zu Weißenfels gehaltenen General-Versammlung ihrer Aktionäre beschlossen hat, ihr
Unternehmen auf Grund des zwischen den betheiligten Staats-Regierungen unterm
18. März 1867 in Berlin abgeschlossenen Vertrags, welcher beigefügt ist, sowie
des ebenfalls anliegenden, zwischen den gedachten Regierungen und der Direktion
der Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft vereinbarten Vertrags d. d. Erfurt am
4. Dezember 1867, auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Gera über
Weida, Neustadt a./O., Pößneck und Saalfeld nach Eichicht auszudehnen, und
nachdem der demgemäß abgefaßte Nachtrag zu dem Statute der gedachten Eisen-
bahn-Gesellschaft in der aus der Beilage ersichtlichen Fassung allseitig die erforder-
liche Genehmigung gefunden hat, so wollen Wir nicht nur zu dem Eingangs ge-
dachten Gesellschafts-Beschlusse Unsere Genehmigung und zu dem angezogenen Statut-
Nachtrage Unsere landesherrliche Bestätigung hiermit aussprechen, sondern auch der
Thüringischen Eisenbahn-Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb der von
Gera nach Eichicht zu führenden Eisenbahn für Unser Staatsgebiet nach Maßgabe
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