Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen -Weimar-Eisenach. 
Nummer 44. Weimar. 30. Dezember 1868. 
  
Verordnung, 
die Veränderungen der Arznei-Tare 
betreffend. 
Mit dem 1. Januar 1869 treten die bei Rudolph Gärtner zu Berlin in 
Druck erschienenen 
„Veränderungen der Königlich Preußischen Arznei-Taxe für 1869“ 
für das Großherzogthum bis auf Weiteres in Kraft. 
Gleichzeitig wird an Stelle des in der Bekanntmachung des unterzeichneten 
Staats-Ministeriums vom 19. Dezember v. J., die Einführung einer neuen 
Arznei-Taxe betreffend, (Reg. Bl. S. 298) bezeichneten, von den Apothekern 
Dr. Schacht und Laux im nämlichen Jahre herausgegebenen Preisverzeichnisses der 
in der amtlichen Ausgabe der Königlich Preußischen Arznei-Taxe für 1868 nicht 
enthaltenen Arzuei-Mittel, das ebenfalls im Verlag von Rudolph Gärtner zu 
Berlin unter dem Titel: 
„Preise von Arznei-Mitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preußi- 
„schen Landes-Pharmakopöe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit den 
„Arzneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arzuei-Taxe und für das 
„Jahr 1869 nach den Prinzipien derselben berechnet 
„von den Apothekern Dr. J. E. Schacht und F. W. Laux, Berlin 1869“ 
erschienene, einen Anhang zur amtlichen Ausgabe der Königlich Preußischen Arznei- 
Taxe bildende Preisverzeichniß für die Apotheken des Großherzogthums vom 1. Ja- 
nuar k. J. ab bis auf Weiteres als bindende Norm hierdurch eingeführt. 
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