Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenath. 
Nummer 3. Weimar. 23. Jannar 1868. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, beschlossen haben, die 
nach der Bekanntmachung vom 31. Dezember 1850 (S. 7 des Reg.-Bl. v. 1851) 
angeordnete Uebertragung der Geschäfte der vormaligen Großherzoglichen Ober- 
Bau-Behörde auf den Großherzoglichen Ober= Bau-Direktor vom 1. Januar 1868 
an wieder aufzuheben und diese Geschäfte unmittelbar aus den Großherzoglichen 
Ministerial-Departements, in deren Geschäftskreis sie fallen, unter Mitwirkung des 
Großherzoglichen Ober-Bau-Direktors besorgen zu lassen: so wird solches mit der 
Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, daß alle Berichte und Eingaben, welche 
nach der seitherigen Einrichtung an den Großherzoglichen Ober-Banu-Direktor zu 
richten waren, vom gedachten Zeitpunkte ab an das betreffende Ministerial-Departe- 
ment zu richten sind. 
Nur die auf das Bauwesen des Jahres 1867 bezüglichen Angelegenheiten 
mit Einschluß der Vorarbeiten für die Bau-Disposition des Jahres 1868 sind noch 
in der seitherigen Weise zu behandeln. 
Weimar, am 27. Dezember 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
Nachdem das Kataster von Isserode der Großherzoglichen Bezirks-Kataster- 
führung zu Vieselbach zur Fortführung übertragen worden ist, wird Solches hier- 
durch bekannt gemacht. 
Weimar, am 3. Januar 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
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