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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen = Weimar = Eise nach.
Nummer 21. Weimar. 22. Juni 1889.
Zurall: Ministerial Detenmimachung. —.— für die im Vorbereitungsdienste der
Forstverwaltung stehenden Aspiranten betreffend, Seite 135. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in
ver Hauptagentur des Feuer-Assecuranz. Vereins zu Altona berressen Seite 136. — Inhaltsverzeichniß
aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 136
Ministerial-Bekanntmachungen.
"60) 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht,
daß den im Vorbereitungsdienste stehenden Aspiranten zum Großherzoglichen
Forstverwaltungsdienste folgende Dienstbezeichnungen beigelegt werden:
a) denen, welche die erste Prüfung (beim Abgange von der Forstschule)
bestanden haben, die Dienstbezeichnung
„Forstcandidat“,
b) denen, welche die zweite Prüfung (die Staatsprüfung) mit dem Censur-
grade nicht unter III bestanden haben, die Dienstbezeichnung
„Forstassistent“".
Die nach dem Regulative vom 5. November 1862 im wirklichen Staats-
dienste angestellten Forstassistenten werden als Forstassistenten erster Klasse
unterschieden.
Weimar, den 19. Juni 1889.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
Vollert.
1889 25