Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1889. (73)

135 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen = Weimar = Eise nach. 
Nummer 21. Weimar. 22. Juni 1889. 
Zurall: Ministerial Detenmimachung. —.— für die im Vorbereitungsdienste der 
Forstverwaltung stehenden Aspiranten betreffend, Seite 135. — Ministerial- Bekanntmachung, Wechsel in 
ver Hauptagentur des Feuer-Assecuranz. Vereins zu Altona berressen Seite 136. — Inhaltsverzeichniß 
aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 136 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
"60) 1. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben zu genehmigen geruht, 
daß den im Vorbereitungsdienste stehenden Aspiranten zum Großherzoglichen 
Forstverwaltungsdienste folgende Dienstbezeichnungen beigelegt werden: 
a) denen, welche die erste Prüfung (beim Abgange von der Forstschule) 
bestanden haben, die Dienstbezeichnung 
„Forstcandidat“, 
b) denen, welche die zweite Prüfung (die Staatsprüfung) mit dem Censur- 
grade nicht unter III bestanden haben, die Dienstbezeichnung 
„Forstassistent“". 
Die nach dem Regulative vom 5. November 1862 im wirklichen Staats- 
dienste angestellten Forstassistenten werden als Forstassistenten erster Klasse 
unterschieden. 
Weimar, den 19. Juni 1889. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Vollert. 
1889 25
	        
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