Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1890. (74)

Regierungs-Zlatt 
Großberwogthun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 15. Weimar. 21. Juni 1890. 
  
Inhalt: Ministerial-Bekanntmachung, betressend Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zum 
Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt, Seite 115. — Ministerial belanmtmachung, die Auf- 
bewahrung und Abgabe von Arzeneimitteln, Droguen und Giften, einschließlich der gistigen Farben 
betreffend, Seite 116. — Ministerial- Bekanmmachung, Veränderung in der Zusammensetzung der Prüfungs-- 
Kommission für Aerzte in Jeua betreifend, Seite 117. — Ministerial-Bekanntmachungen, Wechsel in den 
Hauptagenturen der Allgemeinen Versicherungs. Gesellschaft „Victoria“ d Berbin und der Gesellschaft zu 
gegenseitiger Hagelschädenvergiltung zu Leipzig betreffend, Seite 117 .1 17 — g Inhalisverzeichniß aus 
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Central. Blatt für das Deutsche Reich, mi* 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(51) I. Auf Grund der Vorschrift in § 48 des Reichsgesetzes, betreffend die 
Invaliditäts= und Altersversicherung vom 22. Juni 1889 — Reichs-Gesetz- 
blatt Seite 97 —, wird mit landesherrlicher Genehmigung hierdurch bestimmt, 
daß für die in § 1 des gedachten Gesetzes bezeichneten Personen innerhalb 
des Großherzogthums, welche den in § 48 Absatz 2 des Gesetzes genannten 
Kassen nicht angehören, eine der Zahl dieser Personen entsprechende Be- 
theiligung an der Wahl der Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten 
zum Ausschusse der Thüringischen Versicherungsanstalt den Bezirksaus- 
schüssen je für den Umfang der einzelnen Verwaltungsbezirke einzuräumen ist. 
Weimar, den 16. Juni 1890. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
v. Groß. 
1890 20
	        
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