Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachfsen.
Nummer 2. Weimar. 19. Januar 1905.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der „Aline und Gustav Evers-Stiftung“ des Buchdruckerei-
besitzers Gustav Evers und seiner Ehefrau Aline Evers in Apolda, Seite 3. — Ministerialbekanntmachung,
betr. den Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung in Weimar und Eisenach, Seite 4. —
Ministerialbekanntmachung, betr. den Betrag der für die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen
zu gewährenden Verglltung für das Jahr 1905, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in den
Mitgliedern der Handwerkskammer, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur
der „Victorin“, Feuerversicherungs-Aktien= Gesellschaft in Berlin, Seite 5. — Inhaltsverzeichnis aus dem
Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 5 und 6.
Ministerialbekanntmachungen.
/2! I. Der Buchdruckereibesitzer Kommerzienrat Gustav Evers und seine
Ehefrau Aline Evers in Apolda haben unter dem Namen „Aline und Gustav
Evers-Stiftung“ zur Gewährung von Freibetten im städtischen Krankenhause
an bedürftige Einwohner der Stadt Apolda eine mit fünfzehntausend Mark
und zu Zwecken der Wirkerlehrlingsschule in Apolda eine mit fünftausend
Mark ausgestattete Stiftung errichtet.
Die beiden Stiftungen sind gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden.
Weimar, den 11. Januar 1905.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
v. Wurmb.
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