Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1905. (89)

  
Regierungsblatt 
  
  
  
  
für das 
Grohherzogtum Sachfsen. 
Nummer 2. Weimar. 19. Januar 1905. 
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Genehmigung der „Aline und Gustav Evers-Stiftung“ des Buchdruckerei- 
besitzers Gustav Evers und seiner Ehefrau Aline Evers in Apolda, Seite 3. — Ministerialbekanntmachung, 
betr. den Vorsitzenden der Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung in Weimar und Eisenach, Seite 4. — 
Ministerialbekanntmachung, betr. den Betrag der für die Naturalverpflegung marschierender usw. Truppen 
zu gewährenden Verglltung für das Jahr 1905, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in den 
Mitgliedern der Handwerkskammer, Seite 4. — Ministerialbekanntmachung, betr. Wechsel in der Hauptagentur 
der „Victorin“, Feuerversicherungs-Aktien= Gesellschaft in Berlin, Seite 5. — Inhaltsverzeichnis aus dem 
Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 5 und 6. 
  
  
  
Ministerialbekanntmachungen. 
/2! I. Der Buchdruckereibesitzer Kommerzienrat Gustav Evers und seine 
Ehefrau Aline Evers in Apolda haben unter dem Namen „Aline und Gustav 
Evers-Stiftung“ zur Gewährung von Freibetten im städtischen Krankenhause 
an bedürftige Einwohner der Stadt Apolda eine mit fünfzehntausend Mark 
und zu Zwecken der Wirkerlehrlingsschule in Apolda eine mit fünftausend 
Mark ausgestattete Stiftung errichtet. 
Die beiden Stiftungen sind gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum 
Bürgerlichen Gesetzbuch vom 5. April 1899 von uns genehmigt worden. 
Weimar, den 11. Januar 1905. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
v. Wurmb. 
  
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