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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 23. Weimar. * 1. November 1907.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Stiftung des Landesvereins für Innere Mission im Großherzogtum
„Carolinenheim“ zu Apolda, Seite 155. — Ministerialbekanntmachung, betr. den Staatsvertrag zwischen
Sachsen-Weimar und Preußen vom 15. März 1907 wegen Herstellung von Eisenbahnen zwischen
1. Ner öllnitz und Münchenbernsdorf, 2. Geisa und Tann, Seite 155. — Inhaltsverzeichnis aus
dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 163.
—
Ministerialbekanntmachungen.
[98] I. Der Landesverein für Innere Mission im Großherzogtum Sachsen hat
unter dem Namen „Carolinenheim“ eine Stiftung zum Zweck der Unterhaltung
einer Pflegeanstalt für Sieche, Blöde und Epileptische jeden Alters, Geschlechts,
Standes und Konfession in Apolda errichtet.
Diese Stiftung wird gemäß § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch hierdurch genehmigt.
Weimar, den 14. Oktober 1907.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Rothe.
[99] II. Nachstehend wird der Staatsvertrag zwischen Sachsen-Weimar und
Preußen vom 15. März 1907 wegen Herstellung von Eisenbahnen zwischen
1. Niederpöllnitz und Münchenbernsdorf,
2. Geisa und Tann
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