Versorgung der Invaliden. 457
Trappentheilen eben so wenig in Verbindung, als andere Invaliden; nur in den Füllen,
wo Leute am Entlassungstage als krank den Lasaretben überwiesen werden, geht bei
eintretender Invalidität die etwa zulässige Eingabe vom Trappentheil aus. ') — Versäumen
Temporir-lavaliden durch eigene Schuld die angeordaete Buperrerision, so
darf diese dunn erst im nächsten Jahre stattfinden und steht dem Invaliden für die
Zwischenzeit keine Pension zu, auf welche jeder Anspruch erlischt, wenn die Buperrevision
abermals verelumt werden nollte.
2. (Kriegsm. Erl. vom 26. September 1862.
Nach $. 4 der Instruktion vom 29, März 1852 erfolgt die Anerkennung zur Pension
bei jungen Invaliden, welche kurze Zeit gedient haben und wo nach dem lirztlichen
Urtheile Besserung zu erwarten steht, nur auf Frist, so wie auch nach 8.34 derselben
Instruktion diesen temporär Invaliden der Civil-Versorgungsschein nicht verlieben
werden darf.
Mit Bezug hierauf wird mitgetheilt, dasa, wenn ärztlicherseits die eingetretene
Ganzinvalidität als eine dauernde, der angegebene Grad der Erwerbsunfähigkeit aber
als vorlibergehend betrachtet wird, den betreffenden Individuen der Civil-Versorgungsschein
schor beim Ausscheiden zu gewähren, die Invalidenpension aber nur auf Frist
zu berilligen ist. Die Buperrevision der Ers £ndet bei
dieser letzteren Kategorie von Invaliden Behufs weiterer Feststellung der Pension nach
Massgabe der Erwerbsunfähigkeit ganz ebenso Statt, wie bei den temporären Invaliden,
auch sind davon diejenigen Individuen nicht zu 'entbinden, welche inzwischen auf
Grund des Civil-Versorgnngsscheins eine Anstellung gefunden haben. Schliesslich wird
mit Bezug auf eine hierher gerichtete Anfrage noch bemerkt, dass bei Weiterbewilligung
auf Zeit gewährter Pensionen der neue Zablungstermin unmittelbar an den abufenen
anschliessen muss, auch in dem Falle, wenn die Anerkennung durch unvorbergesehene
Umstände eine Verzögerung erlitten bat. Vorstehendes dient als Ergänzung
zu den 88. 4 und 34 der Kriegsministeriellen Instraktion vom 29. März 1852.
. 35. Am Schluss dieses & befinden sich 2 Formulare von Civil- "Versorgungs,
scheinen. Das Schema A. ist für diejenigen Invaliden bestimmt, welche ohne Pension
ausscheiden, das Schema B. für solche, welche neben dem Civil- Versorgungsschein auch
in den Genuss einer Pension treten, weshalb dasselbe mit einer Anweisung hinsichtlich
der Zahlungs-Einstellung der Invaliden-Pension versehen worden ist. Die bedingten
Civil-Versorgungsscheine müssen einen Vermerk erhalten, woraus ersichtlich ist, zu
welcher Anstellung der Schein ausschliesslich Berechtigung verleiht, ze. B.: „Nur zur
Anstellung im Bereich des Königlichen Appellations-Gerichts zu N. gültig." Die Ausfertigung
von Duplikaten für angeblich verlorene Civil-Versorgungsscheine ist an die
Bedingung des Nachweises der guten Führung bis zur Gegenwart zu knüpfen. Es
wird zweckmässig sein, den Angaben der Bittsteller über die Art des Verlustes möglichst
auf den Grund zu geben. Die Civil-Versorgungsscheine werden durch die Unterschrift
der kommandirenden Herren Generale vollzogen. Nachrichtlich wird hierbei bemerkt,
dass von Beiten der Abtheilung für das Invalidenwesen über die ausgegebenen
Civil-Versorgungsscheine namentliche Listen Behufs der Kontrole geführt worden sind.
Schema A.
a in
Dass der... .... Anno I3.. als Invalide zur Versorgung mit einem Civil-Dienst
aufgezeichnet worden ist, wird demselbeu hierdurch bescheinigt. — Er ist demnach
auf Orund dieses Zeugnisses berechtigt, seine Versorgung bei den resp. Civil-Behörden
aachzusuchen. nen ‚den..ten.....18..
L. 8.) General- Kommando des . . ten Armen- -Korps.
Invaliden-Liste pro 18... zur Civil-Bedienung.
Schema B.
De mn een, RP)
| .. Anno 19. . als Invalide zur Versorgung mit einem Civil-Dienst
aufgezeichnet worden ist, wird demselben hierdurch bescheinigt. — Er ist demnach
auf den Grund dieses Zeugnisses berechtigt, seine Versorgung bei den resp. Civil-Behörden
nachzusuchen. — Bis dahin, wo dem vorgedachten Invaliden für eine Dienstleistung
aus Staats- oder andern öffentlichen Kassen, oder einzuziehende Gebühren etc,
ein Einkommen zufliesst, bezieht derselbe eine Militär - Iovaliden-Pension. Erhebt derselbe
die Invaliden-Pension weiter hinaus , 80 wird der zur Ungebühr erhobene Betrag
im Diseiplinarwege von ihm wieder eingezogen und seiue Bestrafung wegen der vorschriftswidrigen
Erhebung veranlasst ren
(Ort uf Datum.) (Bieg: (Unterschrift.) Alt... Jahr.
2 validen-Liste pro 5 . zur Civil-Bedienung.
!) Erl v. 33. November 1837, 27. Februar 1838.