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von Seiten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen:
Allerhöchst Ihr Ministerial-Direktor der Eisenbahn -Verwaltung Theodor
Weishaupt,
Allerhöchst Ihr Geheimer Legationsrath Wilhelm Jordan;
von Seiten Seiner Majestät des Königs von Sachsen:
Allerhöchst Ihr außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister
Geheimrath Hans von Könneritz;
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar:
Allerhöchst Ihr Geheimer Staatsrath Freiherr Rudolph von Groß;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen:
Höchst Ihr Geheimer Staatsrath Albrecht Giseke;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg:
der Königlich Preußische Ministerial-Direktor der Eisenbahn-Verwaltung
Theodor Weishaupt, .
der Königlich Preußische Geheime Legationsrath Wilhelm Jordan;
von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchst Ihr Regierungsrath Ferdinand Hauthal;
von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie:
Höchst Ihr Staats-Minister Adolph von Harbon;
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten
unter dem Vorbehalte der Ratifikation nachstehenden Vertrag verabredet und abge-
schlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Großherzoglich Säch-
sische, die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die Herzoglich Sachsen-Altenburgische,
die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische und die Fürstlich Reußische Regierung
verpflichten sich, innerhalb Ihrer Staatsgebiete die Anlage einer Eisenbahn zuzulas-
sen und zu fördern, welche von Erfurt ausgehend, woselbst sie Anschluß an die
Thüringische, die Erfurt-Nordhausener und die Erfurt-Sangerhausener Eisenbahn
zu nehmen hat, über Hayn, Kranichfeld bis in die Nähe von Klein-Hettstedt,
weiter über Remda, Teichröda, Rudolstadt (mit Anschluß daselbst an die Saal-
Bahnu), Schwarza, Saalfeld (mit Anschluß daselbst an die Gera Eichichter Eisen-
bahn), Unter-Wellenborn, Ranis, Knau, Schleiz, Lössan, Mühltruff (mit An-
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