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von Seiten Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen:
Allerhöchst Ihr Ministerial-Direktor der Eisenbahn -Verwaltung Theodor
Weishaupt,
Allerhöchst Ihr Geheimer Legationsrath Wilhelm Jordan;
von Seiten Seiner Majestät des Königs von Sachsen:
Allerhöchst Ihr außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister
Geheimrath Hans von Könneritz;
von Seiten Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachsen-Weimar:
Allerhöchst Ihr Geheimer Staatsrath Freiherr Rudolph von Groß;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen:
Höchst Ihr Geheimer Staatsrath Albrecht Giseke;
von Seiten Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Altenburg:
der Königlich Preußische Ministerial-Direktor der Eisenbahn-Verwaltung
Theodor Weishaupt, .
der Königlich Preußische Geheime Legationsrath Wilhelm Jordan;
von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchst Ihr Regierungsrath Ferdinand Hauthal;
von Seiten Seiner Durchlaucht des Fürsten Reuß jüngerer Linie:
Höchst Ihr Staats-Minister Adolph von Harbon;
welche nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten
unter dem Vorbehalte der Ratifikation nachstehenden Vertrag verabredet und abgeschlossen
haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische, die Königlich Sächsische, die Großherzoglich Sächsische,
die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die Herzoglich Sachsen-Altenburgische,
die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische und die Fürstlich Reußische Regierung
verpflichten sich, innerhalb Ihrer Staatsgebiete die Anlage einer Eisenbahn zuzulassen
und zu fördern, welche von Erfurt ausgehend, woselbst sie Anschluß an die
Thüringische, die Erfurt-Nordhausener und die Erfurt-Sangerhausener Eisenbahn
zu nehmen hat, über Hayn, Kranichfeld bis in die Nähe von Klein-Hettstedt,
weiter über Remda, Teichröda, Rudolstadt (mit Anschluß daselbst an die Saal-Bahnu),
Schwarza, Saalfeld (mit Anschluß daselbst an die Gera Eichichter Eisenbahn),
Unter-Wellenborn, Ranis, Knau, Schleiz, Lössan, Mühltruff (mit An-32