Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

Regierungs-Zlatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Wcimar-Eisenuoch. 
Nummer 25. Weimar. 12. Dezember 1873. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
(130|] Höchstem Befehle zufolge wird der nachstehende zwischen dem Großherzog- 
thum Sachsen und dem Königreich Bayern durch beiderseits dazu ernannte Kom- 
missare vereinbarte Staatsvertrag über die Territorialausgleichung zwischen den 
beiden genannten Staaten d. d. Meiningen den 17. April d. J. nach erfolgter 
beiderseitiger Ratifikation hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 27. November 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
G. Thonu. 
Staatsvertrag. 
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Wei- 
mar-Eisenach und Seine Majestät der König von Bayern, gleichmäßig 
von dem Wunsche beseelt, die freundnachbarlichen Beziehungen Ihrer Staaten 
nach jeder Richtung zu befestigen, haben behufs Beseitigung der zwischen denselben 
seit lange bestehenden territorialen Differenzen neuerliche Verhandlungen angeordnet 
und zu diesem Zwecke Bevollmächtigte ernannt. 
Als solche wurden 
von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge von Sachsen-Wei- 
mar-Eisenach: 
Höchst-Ihr Staatsrath und Ministerial-Direktor im Finanz-Departement 
Karl Christian Cäsar Bergfeld, 
Höchst-Ihr Bezirks-Direktor Julius Adelbert Schmith; 
1873. 39
	        
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