Regierungs-Zlatt
Großherzogthun
Sachsen-Wcimar-Eisenuoch.
Nummer 25. Weimar. 12. Dezember 1873.
Ministerial-Bekanntmachung.
(130|] Höchstem Befehle zufolge wird der nachstehende zwischen dem Großherzog-
thum Sachsen und dem Königreich Bayern durch beiderseits dazu ernannte Kom-
missare vereinbarte Staatsvertrag über die Territorialausgleichung zwischen den
beiden genannten Staaten d. d. Meiningen den 17. April d. J. nach erfolgter
beiderseitiger Ratifikation hierdurch öffentlich bekannt gemacht.
Weimar am 27. November 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
G. Thonu.
Staatsvertrag.
Seine Königliche Hoheit, der Großherzog von Sachsen-Wei-
mar-Eisenach und Seine Majestät der König von Bayern, gleichmäßig
von dem Wunsche beseelt, die freundnachbarlichen Beziehungen Ihrer Staaten
nach jeder Richtung zu befestigen, haben behufs Beseitigung der zwischen denselben
seit lange bestehenden territorialen Differenzen neuerliche Verhandlungen angeordnet
und zu diesem Zwecke Bevollmächtigte ernannt.
Als solche wurden
von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge von Sachsen-Wei-
mar-Eisenach:
Höchst-Ihr Staatsrath und Ministerial-Direktor im Finanz-Departement
Karl Christian Cäsar Bergfeld,
Höchst-Ihr Bezirks-Direktor Julius Adelbert Schmith;
1873. 39