Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

144

2.  Der  israelitischen  Ober-Kirchenbehoͤrde.
Bekanntmachung,  die  Besetzung  des  Rabbinats  Braunsbach  betreffend.

Von  dem  K.  Ministerium  des  Innern  und  des  Kirchen=  und  Schulwesens  ist  auf
den  Vorschlag  der  israelitischen  Ober-Kirchenbehörde  unter  dem  22.  März  das  Bezirksrabbinat
  Braunsbach,  Oberamts  Künzelsau,  dem  Rabbinen  Dr.  Hirsch  in
Freudenthal,  Oberamts  Besigheim,  übertragen  worden.

Stuttgart  den  31.  März  1341.  Steinhardt.

C)  Des  Departements  der  Finanzen.

Des  Finanz-Ministerium.
a)  Verfügung,  betreffend  die  Kosten-Anrechnungen  von  Aufnahme  der  Capital-Steuer  und  der
Hunde-Abgabe.

Da  die  K.  Verordnung  vom  22.  Februar  1841  (Reg.Blatt  S.  83),  betreffend
die  Festsetzung  der  Taggelder,  Diäten  und  Reisekosten  der  Amtskörperschafts=  und
Gemeinde-Diener,  nach  #G.  “  und  38  namentlich  auch  auf  die  Verrichtungen  dieser
Diener  bei  Aufnahme  der  Capitalsteuer  und  der  Hunde-Abgabe  Anwendung  sindet;
so  werden  die  hierauf  sich  beziehenden  bisherigen  Bestimmungen  in  der  die  Capitalsteuer-Aufnahme
  betreffenden  Verfügung  des  K.  Steuer-Collegiums  vom  16.  August
1820,  I.  A.  (Reg.  Blatt  S.  16)  und  in  der  Instruktion  vom  21.  August  1824  zu  Vollziehung
  des  Gesetzes  über  die  Hunde-Auflage,  §.  3  (Reg.  Blatt  S.  687)  hiemit
außer  Wirkung  gesetzt.

Zugleich  wird  die  nach  §.  6  der  Verfügung  des  Steuer-Collegiums  vom  28.  Juli
1821  (Reg.  Blatt  S.  559),  bezüglich  der  Capitalsteuer-Aufnahme,  bisher  noch  gestattete
  Stell-Vertretung  der  Schultheißen  oder  Rathsschreiber  durch  die  Verwaltungs-=Aktuare
  (statt  der  vormaligen  Amtsschreiber)  zu  Ersparung  unnöthiger  Reisekosten
von  nun  an  für  unzuläßig  erklärt.

Stutrgart  den  27.  März  1851.  Herdegen.

b)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Vornahme  einer  ersten  höheren  Dienstprüsung  im  Finanzfache.

Für  die  am  Montag  den  10.  Mai  d.  J.  beginnende  erste  höhere  Dienstprüfung
im  Finanzfache  sind  die  Cameral-Candidaten