Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1827. (4)

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der Apanagen findet für das Jahr 183 wieder auf dieselbe Weise Statt, welche in 
dem Geseße vom 18. Juli 1824, Regierungs-Blatt S. 5z4, vorgeschrieben ist. 
Bei den Aktiv-Capitalien entscheidet der Besitzstand vom 1. Juli 18:6 für die 
Steuerpflicht. 
Als Zahlungs-Termin wird für die Capital-Steuer der 15. Januar 1327 und 
für die Besoldungs= Pensions= und Apanagen= Steuer der 1. April 182y festgesetzt. 
Unser Finanz-Ministerlum ist mit der Vollziehung dleses Gesehes beauftragt. 
Stuttgart den 3. Januar 1677. 
Wilhelm. 
Der Finanz-Minister: 
v. Weckherlin. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
Vellnagel. 
Dichn-- 28##0.14644. 
Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 25. 
v. M. den evangelischen Pfarrer Cellarius in Langenbrand, Dekanats Wildbad, 
auf die erledigte Pfarrei Geifertshofen im Dekanats-Bezirk Gaildorf versetzt. 
Sodann haben Seine Königliche Mafestät vermöge höchster Entschliefung 
vom 31. v. M. die außerordentlichen Mitglieder des Geheimenraths 
Direktor v. Schwab, 
Ober Finanzrath v. Herdegen, und 
Geheimenraths-Kanzlei-Direktor v. Pistorius, 
zu solchen auch für das Jahr 132:7 zu bestimmen geruht.
	        
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