Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

XXXV 
  
Nro. 
Abgabensätze. 
  
Maßstab 
Benennung der Gegenstände. der h e. ½ du 
Verzollung. guß den· Fuß 
Thlr. Sat. . fkr. 
  
— 
.— 
  
Haare von Thieren, mit Ausnahme der Wolle; Menschenhaare; Federn 
und Borsten: 
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh, gehechelt, gesotten, 5 
farbt, auch in Lockenform gelegt; Bettfedern und unzubereitete Schmuck- 
federn; Schreibfedern (Federspulen), rohe und gezogeen — freii freil — 
h) Haare, gesponnen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht vorstehend 
unter a. begriffen sind, oder zu den Kleidern oder Putzwaaren ge- 
hören; Borsten .·........·.... thk. —-15—527, 
Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Lederbereitung; 
rohe behaarte Schaaf-, Lamm = und Ziegenfelle; rohe Hasen= und 
Kaninchensellllll — freil — srei— 
Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitz- 
stoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der 
Waaren von Schildpatt, dann Kohlen und Torf: 
a) Brennholz, auch Neilig Holzkohlen; Holzborke oder Gerberlohe; Loh- 
kuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); Braunkohlen, Torf s 
undTorfkohlen................,. —- frei-frei—- 
b) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere Weise 
rorgearbeitet; Hobel= und Sägespäne; Hörner, Hornspitzen, Horn- 
scheiben und Hornspäne; Knochen, ganz oder in Stücken, Klauen 
und Füuie - — freil — Jfrei — 
c) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler= und Tischlerarbeiten 
aus Holz, auch bloß gehobelte Holzwaaren und Wagner-Arbeiten; 
grete ungefärbte hölzerne Maschinen (auch Drehbänke, Mangeln, 
Mühlen, Pressen, Spinnräder und Webestühle), auch uneingelegte 
Parquetten, rohe ungefärbte; grebe Böttchenvaaren mit eisernen Rei- 
sen, gebrauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren — freit J frei — 
d) Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, Kork- 
sohlen, Korkstöpsel; Stuhlrohr, gebeiztes, gefärbtes oder gespaltenes 1 Ztr. — 15— 152½ 
ee) Hölzerne Hausgeräthe (Möbel), eingelegte Parquctten und andere 
Tischler-, Drechsler= und Böttckerwaaren sowie Wagner-Albeiten, 
welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in einzelnen Theilen 
in Verbindung mit Eisen, Messing, lohgarem Leder oder Fensterglas 
in seiner natürlichen Farbe verarbeitet sind; auch gerissenes Fischbein v 1 114 
1) Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitz-Arbeit), feine Korb- 
stechtenwaaren, sowie überhaupt alle unter c., 1. und C. nicht be- 
griffenen Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen, 
mit Ausnahme von Schildpatt; auch in Verbindung mit anderen 
  
  
  
  
 
	        
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