Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Negierungs-Blatt 
Königreich Würtlemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 6. April 1865. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen über die Post- 
portofreihett. 
Verfügungen der Departements. Verfügung zu Vollzkehung der K. Verordnungen über die 
Postvorkofreiheit vom 20. Oktober 1851 und 14. März 1865. — Bekanntmachung, betreffend die 
Rbeinische Versicherungs-Gesellschaft in Mainz. " 
l.UnmittelbareKöniglicheDekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Abaͤnderung einiger Bestimmungen uͤber die Postportofreiheit. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Zur Erleichterung und Vereinfachung des schriftlichen Verkehrs in Dienstsachen ver- 
ordnen und verfügen Wir, auf den Antrag Unseres Ministers der auswärtigen Ange- 
legenheiten und nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: 
8. 1. 
Brief= und Fahrpostsendungen zwischen den Staatsbebörden und Aemtern im Civil-, 
Militär= und Kirchendienst unter sich, sowie zwischen den Amtskörperschafts-- und Gemeinde- 
Behörden und Aemtern und den Verwaltungen der öffentlichen Stiftungen zu milden Zwecken
	        
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