W s.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 27. April 1865.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung der am 31. März 1864
über Herstellung welterer Eisenbahn-Verbindungen zwischen Württemberg einerseits und Baden beziehungsweise
Greßherzegkbum Hessen andererseits abgeschlossenen Staats-Verträge.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung,
betreffend die Veröffentlichung der am 31. März 1864 über Herstellung weiterer Eisenbahn-Verbindungen
zwischen Württemberg einerseits und Baden beziehungsweise Großherzogthum Hessen andererseits
abgeschlossenen Staats-Verträge.
Karl
ovon Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nachdem die am 31. März vorigen Jahrs über Errichtung von Eisenbabnverbindungen
1) von Heilbronn über Jaxtfelv, Wimpffen und Rappenau nach Meckesheim,
2) von Jartfelv über Möckmühl und Adelsheim nach Osterburken,
3) von Mergentheim über Königsbofen nach Lauda abgeschlossenen Staatsverträge
zwischen Württemberg einerseits und Baden beziehungsweise Großherzogthum Hessen
andererseits nunmehr nicht nur allseitig ratificirt worden sind, sondern auch die verfassungsmäßige
Zustimmung der Ständeversammlungen in den betheiligten Staaten