Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

W  s.
Regierungs-Blatt
für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  27.  April  1865.

 

Inhalt.
Königliche  Dekrete.  Königliche  Verordnung,  betreffend  die  Veröffentlichung  der  am  31.  März  1864
über  Herstellung  welterer  Eisenbahn-Verbindungen  zwischen  Württemberg  einerseits  und  Baden  beziehungsweise
  Greßherzegkbum  Hessen  andererseits  abgeschlossenen  Staats-Verträge.

 

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung,

betreffend  die  Veröffentlichung  der  am  31.  März  1864  über  Herstellung  weiterer  Eisenbahn-Verbindungen
zwischen  Württemberg  einerseits  und  Baden  beziehungsweise  Großherzogthum  Hessen  andererseits
abgeschlossenen  Staats-Verträge.

Karl

ovon  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nachdem  die  am  31.  März  vorigen  Jahrs  über  Errichtung  von  Eisenbabnverbindungen

1)  von  Heilbronn  über  Jaxtfelv,  Wimpffen  und  Rappenau  nach  Meckesheim,

2)  von  Jartfelv  über  Möckmühl  und  Adelsheim  nach  Osterburken,

3)  von  Mergentheim  über  Königsbofen  nach  Lauda  abgeschlossenen  Staatsverträge
zwischen  Württemberg  einerseits  und  Baden  beziehungsweise  Großherzogthum  Hessen
andererseits  nunmehr  nicht  nur  allseitig  ratificirt  worden  sind,  sondern  auch  die  verfassungsmäßige
  Zustimmung  der  Ständeversammlungen  in  den  betheiligten  Staaten