Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1865. (42)

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Regierungs. Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
usgegeben Stuttgart Samstag den 29. April 1865. 
  
Inhalt. 
Köntgliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Ablösung von Leistungen für öffentliche Zwecke. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Abänderung elner Bestimmung 
der Posttransportordnung für den Verkehr im Inlande und mit den Ländern des deutschen Postvereins 
bezüglich der Briefportotaxe im Inlande. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung des Prädikais 
einer Stadtgemeinde an das Pfarrdorf Altdorf-Weingarten. — Verfügung, betreffend die Ertheilung 
von Sicherheitsvorschriften für die Schifffahrt auf dem Bodensee. — Bekanntmachung, betreffend die 
Uebertragung #renzsteueramtlicher Verrichtungen an die Eisenbabngüterabfertigungsstelle in Ludwigsburg. 
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Ablösung von Leistungen für öffentliche Zwecke. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anßörung Unseres Geheimen-Ratbes und unter Zustimmung Unse erer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Leistungen für öffentliche Zwecke, namentlich für Kirche, Schule, Armenunterstützung, 
welche mit dem Besitze einzelner oder verbundener Vermögensgegenstände als bleibende 
Lasten verknüpft und nicht in den heutigen staatsrechtlichen Verbältnissen begründet finr, 
unterliegen auf Verlangen der Berechtigten oder der Verpflichteten der Ablösung. 
Von der Ablösung nach dem gegenwärtigen Gesetze sind ausgeschlossen:
	        
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