Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1872. (6)

— 310 — 
  
  
  
  
Summe Kap. 2 für sich. 
  
  
    
 Betrag 
Kapitel. Einnahme. für 
Titel. 1873. 
 
Medur. Kiblr. 
1. Zölle und Verbrauchssteuern. 
von dem Zollvereine. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche 
 Bundesstaaten  theilnehmen. 
1. Ein- und Ausgangsabgaben ..... — 27,390,610 
2.   Rübenzuckersteuer .. .. — 12,359,500 
3. Salzsteuer — 10,467,190 
4.   Tabackssteuer .. — 333,830 
b. Einnahmen, an welchen Bayern,  
Württemberg und Baden keinen 
Theil haben. 
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von  
Branntwein ....................·....... — 10,196,920 
6.   Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von 
Bier . . — 3,671,140 
Von Bundesgebieten, welche nicht dem Zoll- 
vereine angehören. 
7. Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
theilnehherrn ..... 822,660 
b) an welchen Bayern, Württemberg 
und Baden keinen Theil haben 281,410 1,104,070 
Summe Kap. 1.. . .. . — 65,523,260 
2.  Wechselstempelsteuer ................. 1,822,500 
Davon ab: 
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die 
Wechselstempelsteuer  vom 10. Juni 
1869 24 pCt. oder 437,400 Thlr. 
b) die dem Reiche er- 
wachsenden Erhe- 
bungs- und Verwal- 
tungskosten 60,000 
zusammen. 497,400 
Bleiben ..... — 1,325,100
	        
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