Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
29. wegen Unterschlagung und Erpressung seitens öffentlicher Beamten; 
 
 
 
 
 
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22. wegen Verleitung eines Zeugen, Sachverständigen oder Dolmetschers 
zum Meineide; 
23. wegen Fälschung von Urkunden oder telegraphischen Depeschen in 
wegen wissentlichen Gebrauchs falscher oder gefälschter Urkunden und 
telegraphischer Depeschen in betrügerischer Absicht oder in der Absicht, 
jemandem zu schaden; 
betrügerischer Absicht oder in der Absicht, jemandem zu schaden, sowie 
24. wegen vorsätzlicher und rechtswidriger Vernichtung, Beschädigung oder 
Unterdrückung einer öffentlichen oder Privaturkunde, begangen in der 
Absicht, einem Anderen zu schaden; 
25. wegen Fälschung oder Verfälschung von Stempeln, Stempelzeichen, 
Siegeln oder Marken, in der Absicht, sie als echte zu verwenden, und 
wegen wissentlichen Gebrauchs falscher oder gefälschter Stempel, 
Stempelzeichen, Siegel oder Marken; 
26. wegen Falschmünzerei, nämlich wegen Nachmachens und Veränderns 
von Metall- und Papiergeld, sowie wegen wissentlichen Ausgebens 
und Inumlaufsetzens von nachgemachtem oder verfälschtem Metall- 
oder Papiergeld; 
27. wegen Nachmachens und Verfälschens von Bankbillets und anderen 
vom Staate, oder unter Autorität des Staates von Korporationen, 
Gesellschaften oder Privatpersonen ausgegebenen Schuldverschreibungen 
und sonstigen Werthpapieren, sowie wegen wissentlichen Ausgebens 
und Inumlaufsetzens solcher nachgemachten oder gefälschten Bankbillets, 
Schuldverschreibungen und anderer Werthpapiere; 
28. wegen vorsätzlicher Brandstiftung; 
30. wegen Bestechung öffentlicher Beamten zum Zweck einer Verletzung 
ihrer Amtspflicht; 
13. wegen folgender strafbarer Handlungen der Schiffsführer und Schiffs- 
mannschaften auf Seeschiffen: 
vorsätzliche und rechtswidrige Zerstörung eines Schiffes; 
vorsätzlich bewirkte Strandung eines Schiffes; 
Widerstand mit Thätlichkeiten gegen den Schiffsführer, wenn 
dieser Widerstand von mehr denn einem Drittheile der Schiffs- 
mannschaft verübt ist; 
32. wegen vorsätzlicher und rechtswidriger gänzlicher oder theilweiser Zer- 
störung von Eisenbahnen, Dampfmaschinen oder Telegraphenanstalten; 
wegen vorsätzlicher Störung eines Eisenbahnzuges auf der Fahr- 
bahn durch Aufstellen, Hinlegen oder Hinwerfen von Gegenständen, 
durch Verrückung von Schienen oder ihrer Unterlagen, durch Weg- 
nahme von Weichen oder Bolzen, oder durch Bereitung von Hinder- 
nissen anderer Art, welche dazu geeignet sind, den Zug aufzuhalten 
oder aus den Schienen zu bringen; 
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