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Beim Reichsheere. Bei der Marine.
6. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei
den General--Etappeninspektionen.
Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apo-
thekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappen-Lazareth-
anstalten.
8. Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bei der Feld-
und Etappen-Telegraphie.
9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten.
10. Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth-
und Montirungsdepot-Verwaltungen in Festungen,
welche in Belagerungszustand erklärt sind;
ferner:
11. Württemberg: die Feldküster.
III. Militärbeamtef welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden
untergeordnet sind.
A. Obere Militärbeamte
(im Offizierrange).
1. Preußen: 1. Die Marine--Intendanturräthe,
der Generalauditeur der Armee und die Räthe
(Mitglieder) des Generalauditoriats.
Sachsen:
der Generalauditeur als Vorstand des Ober-Kriegs-
gerichts und der Ober-Kriegsgerichtsrath.
Württemberg:
der Generalauditeur und die Räthe (Mitglieder) soweit
des Ober-Kriegsgerichts. dieselben
2. Bei den Militär-Intendanturen: 2. Die Marine- Intendanturassessoren, micht-
a) die Intendantur- Räthe .. . unter die
und Ausre soet diseben nicht Kategorie
— unter die Katego- II A1
b) die Referendarien, rie IIA A1 fallen. fann.
o) die Sekretäre,
d) die Registratoren,
e) die Sekretariats= und Registraturassistenten;
ferner:
Sachsen:
der Intendant der Armee,
die vortragenden juristischen Räthe des Kriegs-
ministeriums,
die Expedienten, Kalkulatoren, Registratoren und
expedirenden Sekretäre des Kriegsministeriums.