Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

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Beim Reichsheere. Bei der Marine. 
  
  
6. Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei 
den General--Etappeninspektionen. 
Die chirurgischen Instrumentenmacher und die Apo- 
thekenhandarbeiter bei den Feld- und Etappen-Lazareth- 
anstalten. 
8. Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bei der Feld- 
und Etappen-Telegraphie. 
9. Die Feldpostillone bei den Feldpostanstalten. 
10. Die Unterbeamten der Magazin-, Garnison-, Lazareth- 
und Montirungsdepot-Verwaltungen in Festungen, 
welche in Belagerungszustand erklärt sind; 
ferner: 
11. Württemberg: die Feldküster. 
  
III. Militärbeamtef welche nur den ihnen vorgesetzten höheren Beamten und Behörden 
untergeordnet sind. 
A. Obere Militärbeamte 
(im Offizierrange). 
1. Preußen: 1. Die Marine--Intendanturräthe, 
der Generalauditeur der Armee und die Räthe 
(Mitglieder) des Generalauditoriats. 
Sachsen: 
der Generalauditeur als Vorstand des Ober-Kriegs- 
gerichts und der Ober-Kriegsgerichtsrath. 
  
Württemberg: 
der Generalauditeur und die Räthe (Mitglieder) soweit 
des Ober-Kriegsgerichts. dieselben 
2. Bei den Militär-Intendanturen: 2. Die Marine- Intendanturassessoren, micht- 
a) die Intendantur- Räthe .. . unter die 
und Ausre soet diseben nicht Kategorie 
— unter die Katego- II A1 
b) die Referendarien, rie IIA A1 fallen. fann. 
o) die Sekretäre, 
d) die Registratoren, 
e) die Sekretariats= und Registraturassistenten; 
ferner: 
Sachsen: 
der Intendant der Armee, 
die vortragenden juristischen Räthe des Kriegs- 
ministeriums, 
die Expedienten, Kalkulatoren, Registratoren und 
expedirenden Sekretäre des Kriegsministeriums. 
  
 
	        
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