Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

  
Betrag 
  
  
m für das 
# Einnahme. Etatsjahr 
# 1880|S1. 
Mark. 
I. I. Sölle und Verbrauchssteuern. 
Aus dem Jollgebiete. 
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten 
" Theil nehmen. 
1.Zölle......................................................... 166 851 000 
2.Tabacksteuer................................................... 369 000 
3. Rübenzuckerster . . .. .. . . . . . . .. 46 780 700 
4.,Salzsteuerr ... .. . . . .. .. ] 35 740 790 
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden 
keinen Theil haben. 
5. Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntweii .. 35 726 620 
c. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, Baden 
und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben. 
6.Brausteuer und Uebergangsabgabe von Blererr 15 327 760 
Von den außerhalb der Sollgrenze liegenden Gundesgebieten. 
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern, 
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehhen 5 088 540 
8. a welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben 
Granntweinsteuer) .... 905 190 
9. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen 
keinen Theil haben (Brausteur))r)r) ... 406 870 
Summe I (Kapitel 1) 307 196 470 
la. II. Ppielhartenstempel, 
  
  
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 
1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten zu vergütenden 
fünf Drozent ............................................... 
avonab: 
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende 
erwaltungskosen . . .. 
bleiben 
Summe II (Kapitel 1a) für sich. 
1 140 030 
1 030 
  
1 139 000 
 
	        
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